Demokratie

Verfassung

Wappen Moldaus

Die Verfassung der Republik Moldau ist seit 1994 in Kraft. Der Verfassungstext beinhaltet einen Katalog der Grundrechte, legt die Prinzipien der Gewaltenteilung fest und entspricht durchaus den Grundsätzen parlamentarischer Demokratie. Die Verfassungspraxis weicht jedoch öfter von diesen Vorgaben ab. Entgegen verfassungsrechtlicher Bestimmungen hat der Staatspräsident einen großen Einfluss auf die Regierungsarbeit. Im Vorfeld der Parlamentswahlen im März 2005 stellte die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) einige Unregelmäßigkeiten fest. So wurden die Kandidaten der Opposition in einigen Regionen des Landes am Wahlkampf gehindert, außerdem war der Zugang der Opposition zu freien Medien eingeschränkt.

Präsident

Die Amtsperiode des Staatspräsidenten dauert vier Jahre; laut Verfassung ist er der Garant der Souveränität, Unabhängigkeit, Einigkeit und Integrität der Nation. Er wird vom Parlament gewählt und darf nur einmal zur Wiederwahl antreten. Der Staatspräsident darf das Parlament auflösen, allerdings nur, wenn der Gesetzgebungsprozess über drei Monate blockiert ist, oder wenn das Parlament keine Regierung berufen kann. Die Parlamentsauflösung darf nur einmal im Jahr erfolgen.


Parlament

Parlament in Chisinau

Das Parlament wird alle vier Jahre vom Volk gewählt. Die Regierung ist dem Parlament verantwortlich. Es muss sowohl den vom Präsident vorgeschlagenen Kandidaten für das Amt des Regierungschefs als auch die von ihm einberufenen Minister bestätigen. Die Gesetzesvorschläge werden von Abgeordneten oder von der Regierung ins Parlament eingebracht.



Quellen:

www.dw-world.de: Richtungswahl in Moldawien
www.europa-digital.de: Staat und Regierung in Moldawien

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