Demokratie

Vertrag von Dayton

Wappen von Bosnien-Herzegowina

Bosnien-Herzegowina ist gegenwärtig dezentral aufgebaut. Entsprechend der Formel "One State, two entities and three nations" hat der Vertrag von Dayton einen Bundesstaat mit zwei starken konstitutiven Landesteilen geschaffen: die muslimisch-kroatische Föderation von Bosnien und Herzegowina (FBiH) mit dem Zentrum Sarajewo und die serbische Republika Srpska (RS) mit der Hauptstadt Banja Luka.


Staatspräsidium

Als Staatsoberhaupt fungiert ein Staatspräsidium, bestehend aus jeweils einem Vertreter der kroatischen Bosnier, der muslimischen Bosnier sowie der serbischen Bosnier. Der Vorsitz rotiert alle 8 Monate. Die internationale Gemeinschaft hat zusätzlich das Amt des Hohen UN-Repräsentanten (OHR) eingeführt, um den Friedens– und Demokratisierungsprozess zu begleiten. Im Februar 2008 beschlossen Vertreter der EU, USA und Russlands, den Hohen Repräsentanten vorerst im Land zu lassen.


Parlament

das Parlament in Sarajevo nach dem Wiederaufbau

Das Zwei-Kammer-Parlament besteht aus dem Repräsentantenhaus und der Völkerkammer. Das Repräsentantenhaus besteht aus 42 Abgeordneten: 28 Abgeordnete werden in der Föderation Bosnien und Herzegowina, 14 in der Republika Srpska gewählt.

Die Völkerkammer besteht aus 15 Abgeordneten − je fünf Bosniaken, kroatische und serbische Bosnier − und dient der Vertretung der sogenannten "vitalen Interessen" der Ethnien. Die Legislaturperiode dauert vier Jahre. Die beiden Entitäten verfügen zusätzlich über eigene Parlamente. Das Parlament der Republika Srpska hat 83 Sitze, das Abgeordnetenhaus der FBiH zählt 140 Mitglieder.




Insgesamt ist die politische Konstellation im Land anhaltend unübersichtlich. Das Verhältnis zwischen muslimischen, serbischen und kroatischen Bosniern konnte bisher durch die konfrontativen Politikmuster der politischen Eliten nicht grundlegend verändert werden. Nach wie vor gilt Bosnien-Herzegowina als ein fragiles Staatsgebilde.

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