Demokratie

Verfassung

Wappen Bulgariens;

Die Verfassung Bulgariens wurde am 12. Juli 1991 vom Parlament verabschiedet und trat am folgenden Tag in Kraft. Die Verfassung definiert Bulgarien als einen demokratischen und sozialen Rechtsstaat und garantiert Menschen- und Bürgerrechte, Gewaltenteilung und politischen Pluralismus. Sie sieht eine marktwirtschaftliche Ordnung vor.


Präsident

Der Präsident der Republik und der Vizepräsident werden zusammen in direkter Wahl für fünf Jahre gewählt. Es sind maximal zwei Amtsperioden zulässig. Der Präsident vertritt das Land nach außen und nimmt darüber hinaus eine Reihe von Aufgaben repräsentativer und zeremonieller Art wahr. So ernennt er z. B. offiziell den Kandidaten der stärksten Fraktion im Parlament zum Ministerpräsidenten. Außerdem hat er das Recht, ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz zurückzuweisen und zu erneuter Beratung vorzulegen. Nimmt das Parlament dieses Gesetz in unveränderter Form an, muss der Präsident es unterzeichnen (suspensives Vetorecht).


Parlament

Parlament in Sofia

Die Volksvertretung (Narodno Sabranie) ist ein Einkammerparlament mit 240 Abgeordneten. Die Legislaturperiode dauert vier Jahre. Gesetzgebung und Regierungskontrolle sind seine wichtigsten Aufgaben. Ohne Zustimmung des Parlaments kann ein Ministerpräsident oder die gesamte Regierung nicht im Amt bleiben. Durch ein Misstrauensvotum, das mit absoluter Mehrheit der Abgeordneten verabschiedet wird, kann das Parlament die Regierung stürzen.





Quellen:

Munzinger Online
www.bpb.de

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