Demokratie
Verfassung

- Wappen Polens
Die heutige Verfassung der Republik Polen wurde im April 1997 verabschiedet. In einer Volksabstimmung angenommen, trat sie im Oktober 1997 in Kraft. Die polnische Verfassung wird dem Prinzip des Gewaltengleichgewichts gerecht, was sich unter anderem im konstruktiven Misstrauensvotum zeigt, durch das das Parlament die Regierung zum Rücktritt zwingen kann (-> Regierungsbildung).
Präsident
Staatsoberhaupt ist der vom Volk in allgemeiner, direkter und geheimer Wahl gewählte Präsident. Seine Amtsperiode dauert fünf Jahre, eine Wiederwahl ist nur einmal möglich. Der Präsident nimmt zeremonielle und repräsentative Aufgaben wahr, hat einige Mitwirkungsrechte in der Außenpolitik und vertritt das Land nach außen. Er hat das Recht, die vom Parlament verabschiedeten Gesetze zurückzuweisen, kann aber vom Parlament mit einer Dreifünftelmehrheit überstimmt werden. Er ist berechtigt, das Parlament aufzulösen und Neuwahlen auszurufen, allerdings nur, wenn keine handlungsfähige Regierungsmehrheit zustande kommt oder wenn sich die Verabschiedung des Staatshaushalts um mehr als vier Monate verzögert.
Parlament

- Parlament in Warschau
Das polnische Parlament besteht aus zwei Kammern. Die erste Kammer, der Sejm, besteht aus 460 Abgeordneten und wird nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Die zweite Kammer, der Senat, stellt eine Vertretung regionaler Gebietskörperschaften dar und setzt sich nach dem Mehrheitswahlrecht zusammen. Die wichtigsten Aufgabenbereiche des Parlaments sind Gesetzgebung und Regierungskontrolle. Die Senatoren wirken beratend bei der Gesetzgebung mit und sind berechtigt, die vom Sejm beschlossenen Gesetze mit einfacher Mehrheit abzuweisen bzw. zu einer neuen Beratung vorzulegen. Parlamentswahlen finden alle vier Jahre statt.
Regierungsbildung
Bei der Regierungsbildung arbeiten der Präsident und das Parlament Hand in Hand. Der Präsident ernennt einen Kandidaten für das Amt des Regierungschefs, muss dabei jedoch die Mehrheitsverhältnisse im Sejm berücksichtigen. Der Regierungschef stellt darauf das Kabinett zusammen. Der auf diese Weise gebildeten Regierung muss der Sejm zustimmen.
Ist das Parlament mit der Regierungsarbeit nicht zufrieden, so kann es durch ein konstruktives Misstrauensvotum die ganze Regierung zum Rücktritt zwingen. "Konstruktives Misstrauensvotum" bedeutet, dass die amtierende Regierung erst dann zurücktritt, wenn sich das Parlament auf einen neuen Kandidaten für das Amt des Regierungschefs geeinigt hat. In der Praxis ist das schwer zu erreichen. Auf diese Weise ist die Regierung vor mehr oder weniger willkürlichen Eingriffen in die Regierungsarbeit geschützt. Mit einem einfachen Misstrauensvotum kann das Parlament allerdings einzelne Minister abberufen.
Quellen:
Munzinger Online
www.auswaertiges-amt.de
www.bpb.de


