Demokratie
Verfassung

- Wappen Rumäniens
Die Verfassung Rumäniens wurde 1991 vom Parlament verabschiedet und in einer Volksabstimmung angenommen. 2003 stimmten Rumäniens Bürger über einen stark überarbeiteten Verfassungsentwurf ab. Bei einer Wahlbeteiligung von nur 55% (gefordert waren mindestens 50%) votierten knapp 90% für die modifizierte Verfassung. Bald darauf trat sie in Kraft. Laut Verfassung ist Rumänien ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Die Verfassung garantiert die Menschen- und Bürgerrechte und legt unter anderem die Kompetenzen der zentralen Machtorgane fest. Diese Kompetenzverteilung ist am französischen System orientiert.
Präsident
Das Staatsoberhaupt ist der Präsident des Landes. Er wird direkt für fünf Jahre nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt. Eine Wiederwahl ist nur einmal möglich. Der Präsident repräsentiert das Land nach außen und nimmt zeremonielle Aufgaben wahr, wie z.B. die Verleihung von Ehrentiteln oder hohen militärischen Graden. Bei Konflikten zwischen dem Parlament und der Regierung steht ihm die Schiedsrichterfunktion zu.
Parlament

- Parlament in Bukarest
Das rumänische Parlament wird alle vier Jahre gewählt und besteht aus zwei Kammern, dem Abgeordnetenhaus und dem Senat. Das Abgeordnetenhaus besteht zurzeit aus 332 Mitgliedern, der Senat aus 137 Senatoren. Nationale Minderheiten verfügen über eine Mindestzahl an Sitzen, unabhängig von ihrem Stimmenanteil bei den Wahlen. Die Hauptfunktionen des Parlaments liegen in der Gesetzgebung sowie in der Regierungskontrolle.
Regierungsbildung
Die Regierung wird vom Ministerpräsidenten zusammengesetzt und geleitet. Die Entscheidung darüber, wer Ministerpräsident wird, fällen der Staatspräsident und das Parlament in Abhängigkeit von den Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Eine neu zusammengesetzte Regierung bedarf der Zustimmung des Parlaments. Wird sie innerhalb von 60 Tagen nicht gegeben, entscheidet der Staatspräsident, ob er die Regierung entlässt oder das Parlament auflöst.
Quellen:
www.auswaertiges-amt.de
www.bpb.de


