Demokratie

Verfassung

Wappen der Slowakei

Noch während der Existenz der ČSFR erarbeitete die Slowakei ihre erste Verfassung. Am 3. September 1992 trat sie in Kraft. Nach dem Muster westlicher Demokratien enthält sie einen Grund- und Menschenrechtskatalog und legt Grundlagen der parlamentarischen Demokratie fest. Außerdem sind direktdemokratische Verfahren in der Verfassung verankert. 

Präsident

Der slowakische Staatspräsident wurde in den ersten Jahren nach der Unabhängigkeit vom Parlament gewählt. Seit 1999 wählt ihn das Volk direkt. Seine Amtszeit dauert fünf Jahre und es sind maximal zwei Amtsperioden zulässig. Die Aufgaben des Staatspräsidenten sind überwiegend repräsentativer und zeremonieller Natur. Er verfügt aber auch über einige gestaltende Kompetenzen. Mit dem Nationalrat zusammen entscheidet er beispielsweise, welcher Kandidat sich für den Posten des Regierungschefs eignet. Scheitert die Regierungsbildung am Nationalrat, so kann er das Parlament auflösen und Neuwahlen ausrufen. Ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz kann er zurückweisen und zu erneuter Beratung vorlegen. Er vertritt den Staat nach außen, legt jedoch nicht die Richtlinien der Außenpolitik fest - dies ist der Regierung vorbehalten.


Parlament

Nationalrat der Slowakei

Die Slowakei besitzt ein Einkammerparlament – den Nationalrat der Slowakischen Republik mit 150 Abgeordneten. Diese werden in allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlrecht für vier Jahre gewählt. Die zwei wichtigsten Aufgaben des Parlaments sind Gesetzgebung und Regierungskontrolle. Letzteres bedeutet, dass Regierungsmitglieder auf Verlangen des Nationalrats Rechenschaft über ihr Handeln ablegen müssen. Ist das Parlament mit der Regierungsarbeit nicht zufrieden, kann es mit absoluter Mehrheit der Abgeordneten einzelnen Ministern oder der gesamten Regierung sein Misstrauen aussprechen.

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