Demokratie

Verfassung

Wappen Sloweniens

Die Verfassung Sloweniens wurde am 23. Dezember 1991 vom Parlament verabschiedet und trat bald darauf in Kraft. Sie garantiert Menschen- und Bürgerrechte und legt die Kompetenzen zentraler Machtorgane fest. Gemäß der Verfassung ist Slowenien eine parlamentarische Republik.

Präsident

Das Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident. Er wird in einer direkten Wahl von den Bürgern Sloweniens gewählt und repräsentiert das Land nach innen und außen. Seine Amtsperiode dauert fünf Jahre. Mehr als zwei aufeinander folgende Amtsperioden sind nicht zulässig. Die Kompetenzen des Präsidenten sind repräsentativer Natur. Zu seinen Aufgaben gehört es allerdings auch, das Parlament aufzulösen und Neuwahlen zu verkünden, wenn sich das Parlament nicht auf einen Ministerpräsidenten einigen kann. Dies kann nach einem Misstrauensvotum des Parlaments gegenüber der Regierung  oder in der Phase der Regierungsbildung nach einer Parlamentswahl der Fall sein.


Parlament

Parlament in Ljubljana

Die slowenische Volksvertretung ist ein Zwei-Kammer-Parlament. Die erste Kammer, die Staatsversammlung, besteht aus 90 Abgeordneten und übt die klassischen Funktionen eines Parlaments aus: Gesetzgebung und Regierungskontrolle. Die zweite Kammer, der Staatsrat, repräsentiert verschiedene gesellschaftliche Gruppen und übt vor allem die beratende Funktion aus. Selbständig kann es weder Gesetze beschließen noch verhindern. Der Staatsrat besteht aus 40 Sitzen. Parlamentswahlen finden alle vier Jahre statt.

Regierungsbildung

Die Regierung wird nach den Parlamentswahlen gebildet. Nach Beratungsgesprächen mit den Parlamentsfraktionen schlägt der Staatspräsident dem Parlament einen geeigneten Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten vor, wobei er die Mehrheitsverhältnisse im Parlament berücksichtigen muss. Stimmt die absolute Mehrheit der Abgeordneten für den Kandidaten, kann er mit der Regierungsbildung beginnen. Das gesamte Kabinett muss sich dann erneut einer Vertrauensabstimmung im Parlament stellen. Will das Parlament eine Regierung stürzen, muss es mit absoluter Mehrheit der Stimmen einen neuen Ministerpräsidenten wählen (konstruktives Misstrauensvotum).

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