Gesellschaft

lettische Tradition

Knapp ein Drittel der Bevölkerung Lettlands besteht aus ethnischen Russen. Nachdem das Land seine Unabhängigkeit erreicht hatte, verfolgte die Regierung einen stark nationalistischen Kurs. Dies spiegelte sich vor allem im Gesetz zur Staatsbürgerschaft wider. Nur wer vor dem 17. Juni 1940 in Lettland lebte oder von einer solcher Person abstammte, durfte Staatsbürger sein. Später eingewanderte Personen – und das trifft auf die meisten Russen zu – waren damit von der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen.

Diese Minderheitenpolitik stieß auf große Kritik im In- und Ausland und wurde in den folgenden Jahren liberalisiert. Heute sind alle nach dem 21. August 1991 in Lettland Geborenen unabhängig vom Status der Eltern lettische Staatsbürger. Außerdem können Personen die Staatsbürgerschaft auf Antrag erhalten, wenn sie einige Kriterien erfüllen, z.B. wenn sie die lettische Sprache beherrschen, mit der Landeskunde vertraut sind und mindestens fünf Jahre im Land gelebt haben.

Bislang ist das Interesse der russischen Minderheit am Erwerb der Staatsbürgerschaft eher gering gewesen. Viele können sich nicht mit dem lettischen Staat identifizieren. Um diesem Problem gerecht zu werden, hat die Regierung 2002 ein Ministerium für Integration eingerichtet.



Quellen:

Munzinger Online

Schmidt, Thomas: Das politische System Lettlands, in: Wolfgang Ismayr (Hg.): Die politischen Systeme Osteuropas, Opladen 2002, S. 109-147 

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