Georgienkrieg 2008

zwischen Russland und Georgien

Seit Jahren schon schwelte der Konflikt um die abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien zwischen Georgien und Russland. Am 8. August 2008 schlug der Konflikt in eine kriegerische Auseinandersetzung um. Russlands damaliger Präsident Dmitrij Medwedjew hatte bei einer Sitzung des Nationalen Sicherheitsrats in Moskau „Gegenmaßnahmen“ gegen die „Militäroffensive Georgiens“ angekündigt. Russland griff daraufhin Georgien sowohl aus der Luft als auch über Land und See an. Der Krieg dauerte fünf Tage, weshalb er auch 5-Tage-Krieg genannt wird. Russlands Panzer hatten den Westen kalt erwischt. Der Kaukasus-Konflikt hatte große Auswirkungen auf das Verhältnis von EU und USA zu Russland. Die Ost-West-Beziehungen gerieten in eine ernste Krise.

Weitere Kriege und Konflikte

im postsowjetischen Raum und auf dem Balkan

Mit dem Zusammenbruch sozialistischer politischer Systeme brachen im östlichen Europa zahlreiche Separationskonflikte aus. Sie führten dazu, dass mehrere Staaten aufhörten zu existieren. Sie zerfielen zum Teil friedlich, zum Teil im Zuge von Kriegen. Es entstand eine Reihe neuer Staaten, in einigen Staaten haben Separationsbestrebungen nationaler Minderheiten bis heute zu einer politischen Destabilisierung in der Region geführt.

Kriege und Konflikte

Kriege und Konflikte weltweit

Aktuelle Porträts und Analysen

Um Konflikte konstruktiv bearbeiten zu können, muss man sie verstehen. Diesem Gedanken folgend veröffentlicht die Servicestelle Friedensbildung BW Analysen aus friedenpädagogischer Sicht für zahlreiche Kriege und Konflikte weltweit – u.a. in Afghanistan, Syrien und in der Ukraine.

Kriege und Konflikte weltweit

Was sind Kriegsverbrechen und wie werden sie geahndet?

Was genau sind eigentlich „Kriegsverbrechen”? Ist Krieg nicht per se und immer ein Verbrechen? Wo verläuft die Grenze zum Kriegsverbrechen? Wie können Völkerrechtsverbrechen auf nationaler und internationaler Ebene geahndet werden? Das Dossier „Kriegsverbrechen” möchte Begrifflichkeiten klären und unterschiedliche Möglichkeiten der Gerichtsbarkeit vorstellen, um dann konkrete Beispiele von Völkerrechtsverbrechen aufzuzeigen.

Dossier „Kriegsverbrechen”

Der Fünf-Tage Krieg

Die militärische Auseinandersetzung im 5-Tage-Krieg hatte sich zu einem Zwei-Fronten-Krieg entwickelt: Nach den Kriegshandlungen in Südossetien waren georgische Truppen auch in der abtrünnigen Provinz Abchasien angegriffen worden. International liefen die Vermittlungsbemühungen für die Krisenregion an. Dort waren russische Streitkräfte in Richtung Georgien aufmarschiert, hier wurde ebenfalls das Kriegsrecht ausgerufen. Am vierten Tag des Kriegs im Kaukasus waren russische Truppen weit nach Georgien vorgestoßen. Nach Angaben der Georgischen Regierung sowie der von der EU beauftragten Untersuchungskommission hatten die russischen Streitkräfte die strategisch wichtige Stadt Gori eingenommen, die nur rund 100 Kilometer westlich der Hauptstadt Tiflis liegt. Darüber hinaus haben sie die 60 Kilometer vor der Hauptstadt entfernt liegende Fernstraße besetzt. Damit hatten sie das Land in zwei Gebiete geteilt. Die georgischen Streitkräfte zogen sich zurück, um die Hauptstadt vor einer Einnahme zu schützen.

Russlands Präsident Medwedew hatte russischen Medien zufolge den Militäreinsatz am 12. August in Georgien gestoppt. Die Sicherheit der Soldaten und der Staatsbürger sei gewährleistet und der „georgische Aggressor“ bestraft, sagte er – und warnte, man könne jederzeit wieder losschlagen. Zugleich befahl er den Truppen, sich bei Angriffen zu verteidigen und jede aggressive Aktion und bewaffneten Widerstand der georgischen Streitkräfte zu zerstören. Vor einer dauerhaften Waffenruhe forderte er von Tiflis einen Komplettrückzug aus Südossetien und ein Gewaltverzichtsabkommen. Georgiens Regierung meldete neue Bombardements auf drei Dörfer.

Die russische Zielstrebigkeit, auch zu sehen an den Bombardements in der Konfliktzone Abchasien, deutete darauf hin, dass Moskau auf die Gelegenheit gewartet hatte, seinen Machtanspruch in der Region militärisch zu demonstrieren. Russland instrumentalisierte den Konflikt, um den NATO-Beitritt Georgiens in seinem Hinterhof zu verhindern. Hätte sich der Krieg zu einem Flächenbrand ausgeweitet, wären die Folgen katastrophal gewesen – auch für den Westen. Nahe an den Kampfzonen liegt eine seiner wichtigsten Lebensadern: die hauptsächlich von amerikanischen und westeuropäischen Ölkonzernen errichtete Baku-Tiflis-Ceyhan-Pipeline (btc-pipeline), die zweitgrößte Ölpipeline der Welt. Sie befördert seit 2005 aserbaidschanisches Rohöl über Georgien – und somit unter südlicher Umgehung des Öl- und Gasproduzenten Russlands – bis in den türkischen Mittelmeerhafen von Ceyhan.

Die NATO hatte Georgien und Südossetien zu Gewaltverzicht aufgerufen. Eine gemeinsame Erklärung des UN-Sicherheitsrates zum Konflikt um Südossetien war am Widerstand Russlands gescheitert: Moskau widersetzte sich internationalen Forderungen nach einer Waffenruhe.

Der eigentliche Verlierer des Krieges war die Bevölkerung. Hunderte Zivilisten sollen ums Leben gekommen sein, fast die Hälfte der Bevölkerung Südossetiens begab sich auf die Flucht. Die „International Independent Fact-Finding Mission on the Conflict in Georgia“ hat die Vertreibung der georgischen Bevölkerung aus Südossetien als ethnische Säuberung eingestuft.

 

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Friedensplan der EU

Nach schwierigen Verhandlungen hatten der damalige französische Präsident Nicolas Sarkozy und sein russischer Amtskollege Dmitrij Medwedew in Moskau einen Friedensplan für den umkämpften Südkaukasus am 12. August 2008 vorgestellt. Georgiens Präsident Michail Saakaschwili hatte dem EU-Friedensplan zugestimmt. Der Friedensplan sah die endgültige Beendigung der Kampfhandlungen zwischen Georgien und Russland sowie Wiederherstellung des Status quo vor dem Krieg vor. Zudem sollten beide Konfliktparteien den Zugang für humanitäre Hilfe sicherstellen.

Der im Friedensplan vereinbarte Abzug russischer Truppen zog sich weiterhin in die Länge und hatte zu einer Krise in den Beziehungen zur NATO geführt. Die NATO hatte aus Protest gegen die andauernde russische Militärpräsenz in Georgien beschlossen, den Dialog in dem seit sechs Jahren bestehenden NATO-Russland-Rat bis zum Abzug der russischen Soldaten auszusetzen. Der UNO-Sicherheitsrat beendete seine Beratungen zum Georgien-Konflikt am 19. August 2008 ohne Einigung. Die Vetomacht Russland wies einen französischen Resolutionsentwurf zurück, in dem ein sofortiger Abzug der russischen Truppen aus der Kaukasus-Republik gefordert wurde. Präsident Medwedew sicherte den Rückzug der russischen Truppen aus dem georgischen Kernland bis zum 22. August 2018 zu. Der Abzug sei um 17.50 Uhr MESZ abgeschlossen worden, teilte Verteidigungsminister Anatoli Serdjukow in Moskau mit.

In einer „Pufferzone“ in Georgien hat Russland die regulären Einheiten der russischen Streitkräfte stationiert. Vom Einsatz der russischen Friedenstruppen wie früher konnte keine Rede mehr sein, da Russland in diesem Krieg offiziell eine der Kriegsparteien vertrat.

In einem Sechs-Punkte-Plan wurden den russischen Truppen „zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen“ zugestanden.

 

6 Punkte-Plan

  1. Kein Rückgriff auf Gewalt zwischen den Protagonisten
  2. Endgültige Einstellung der Kampfhandlungen
  3. Gewährung freien Zugangs für humanitäre Hilfe
  4. Die georgischen Streitkräfte sollen sich auf ihre ursprünglichen Stationierungsorte zurückziehen.
  5. Die russischen Streitkräfte sollen sich auf die Linien vor Beginn der Kampfhandlungen in Südossetien zurückziehen. In Erwartung eines internationalen Mechanismus werden die russischen Truppen vorläufig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
  6. Eröffnung internationaler Diskussionen über die Modalitäten der Sicherheit und Stabilität in Abchasien und Südossetien

Georgien und Russland haben den Friedensplan unterzeichnet.

Das russische Oberhaus und die Duma forderten am 25. August vom Kreml, die Unabhängigkeit der abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien anzuerkennen. Das wäre ein Bruch des Völkerrechts. Südossetien und Abchasien hatten sich Anfang der neunziger Jahre von Georgien losgesagt, international ist die Unabhängigkeit aber nicht anerkannt. Georgien betrachtet auch weiterhin Südossetien und Abchasien als Teil seines Territoriums. Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige US-Präsident George W. Bush warnten Medwedew vor einer Anerkennung der beiden georgischen Regionen als unabhängige Staaten. Dennoch hatte der russische Präsident die Unabhängigkeit der abtrünnigen georgischen Gebiete Südossetien und Abchasien am 26. August anerkannt. Beide Gebiete müssten vor weiteren möglichen Aggressionen aus Georgien geschützt werden.

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Truppenabzug

EU-Kaukasus-Sondergipfel

Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben sich auf ihrem Kaukasus-Sondergipfel am 1. September 2008 auf eine Linie in ihren Beziehungen mit Russland verständigt.
Auf der Seite des Bundeskanzleramts sind in Bezug auf den Sondergipfel folgende Verlautbarungen zu lesen:
In ihrer gemeinsamen Schlusserklärung äußern sich die 27 EU-Mitgliedstaaten tief besorgt über den Kaukasuskonflikt. Die Reaktion Russlands wird darin als unverhältnismäßig bezeichnet, die einseitige Anerkennung Abchasiens und Südossetiens als inakzeptabel verurteilt. Die Regierungen Europas rufen die anderen Staaten auf, die Unabhängigkeitserklärungen der beiden Provinzen nicht anzuerkennen. Eine friedliche und dauerhafte Lösung der Konflikte in Georgien sei nur auf dem Boden des Völkerrechts möglich. Das am 12. August erreichte Sechs-Punkte-Abkommen gelte es deshalb einzuhalten und vollständig umzusetzen.

Die Beziehungen zu Russland sieht die EU bereits 2008 „an einem Scheideweg“; sie will den Gesprächsfaden jedoch nicht abreißen lassen. Die Regierungen weisen zugleich darauf hin, dass es angesichts der gegenseitigen Abhängigkeiten keine Alternative zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gebe.

Die EU erklärte sich bereit, den Wiederaufbau in Georgien einschließlich der Regionen Südossetien und Abchasien zu unterstützen.

Fahrplan zur Beilegung der Kaukasuskrise

Russland und die Europäische Union hatten am 8. September 2008 einen Fahrplan zur Beilegung der Kaukasuskrise vorgelegt. In Moskau unterzeichneten der russische Präsident Dmitrij Medwedjew und EU-Ratspräsident Nicolas Sarkozy ein Abkommen, nach dem sich Russland verpflichtete, innerhalb einer Woche seine Truppen aus den „Sicherheitszonen“ zwischen der Hafenstadt Poti und der Garnisonsstadt Senaki abzuziehen. Der Abzug aller russischen Truppen aus dem Georgien sollte spätestens zehn Tage nach dem Einsatz von mindestens 200 internationalen Beobachtern der Europäischen Union, der UN und der OSZE beginnen. Uneinigkeit bestand weiterhin in der Frage der Anerkennung Südossetiens und Abchasiens. Medwedjew hatte erklärt, dass Russland diesen Schritt nicht zurücknehmen werde. Wann die russischen Truppen Südossetien und Abchasien verlassen und Punkt 5 des Friedenplans erfüllen, bleibt weiterhin offen.

Forderung nach Truppenabzug

Anlässlich des 15. Jahrestags des Krieges zwischen Russland und Georgien hat der georgische Regierungschef Irakli Garibaschwili am 8. August 2013 den Abzug der russischen Truppen aus seinem Land gefordert. „Es ist unsere wichtigste Aufgabe, diese Besatzung zu beenden”, so Garibaschwili.

Internationale Geberkonferenz in Brüssel

Zur Beseitigung der Kriegsschäden in Georgien wurden damals auf einer Geberkonferenz in Brüssel im Oktober 2008 insgesamt 3,5 Milliarden Euro für die folgenden drei Jahre an Hilfsgeldern zugesagt. An der Geberkonferenz nahmen Vertreter von knapp 70 Ländern und Organisationen teil. Im Gegenzug erwarteten Brüssel und Berlin von Georgien demokratische Reformen. Die georgische Opposition rief die Geber auf, sicherzustellen, dass die Regierung in Tiflis die Gelder nicht für ihren eigenen Machterhalt missbrauchen würde.
Größter Einzelgeber waren mit gut 750 Millionen Euro die USA. Die EU hatte Georgien bis 2010 insgesamt 500 Millionen Euro zugesagt. Die Mittel sollten auch den rund 65.000 Flüchtlingen zugutekommen. Die Bundesregierung hatte 33,7 Millionen Euro angekündigt, die in den Bau von Häusern und Brücken sowie in die Energieversorgung fließen sollten.

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Die Konfliktregionen Südossetien und Abchasien

Südossetien

Die Bergregion Südossetien mit der Hauptstadt Zchinwali grenzt im Süden an die russische Teilrepublik Nordossetien. Die Einwohnerzahl liegt bei 70.000 auf einer Fläche, die 1,5 Mal so groß ist wie das Saarland. Unter dem aus Georgien stammenden sowjetischen Diktator Josef Stalin war Ossetien in zwei Gebietseinheiten aufgeteilt worden: Nordossetien wurde eine autonome, zu Russland gehörende Republik, Südossetien wurde 1922 als autonomes Gebiet innerhalb Georgiens eingerichtet.
Südossetien hatte sich 1991 für unabhängig erklärt. Seither kam es mehrfach zu Kämpfen mit Georgien. 2006 stimmte die Bevölkerung in einem Referendum fast geschlossen für die Unabhängigkeit. Dies wurde weder von der internationalen Gemeinschaft noch von Georgien anerkannt.

Abchasien

Abchasien mit seinen rund 200.000 Einwohnern ist etwa halb so groß wie Schleswig-Holstein und liegt am Schwarzen Meer. Hauptstadt ist Suchumi. Abchasien errang 1992 seine Abspaltung von Georgien in einem blutigen Sezessionskrieg, der zwischen 1992 und 1993 Zehntausende Menschen das Leben kostete und 250.000 georgische Flüchtlinge zur Folge hatte. 1994 wurde unter Vermittlung der Vereinten Nationen ein Waffenstillstand vereinbart. Bislang sorgen 1.500 russische Soldaten als Friedenstruppe der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) für die Einhaltung des 1994 geschlossenen Waffenstillstandes zwischen Georgiern und Abchasen.

Der Konflikt zwischen Russland und Georgien um diese abtrünnigen Regionen reicht bis weit in die Vergangenheit zurück. Bereits im 19. Jahrhundert wurde das gesamte Gebiet Ossetien zwischen den beiden Kontrahenten immer wieder neu aufgeteilt. Formal gehören Südossetien und Abchasien noch zu Georgien. In den beiden Regionen befanden sich seit 1993 bis zum Krieg 2008 russische Truppen mit GUS-Mandat und georgischer Zustimmung, die dort den Frieden sichern sollten. Seit dem Georgienkrieg 2008 bis heute sind in Abchasien und Südossetien die regulären Einheiten der russischen Streitkräfte stationiert.

Russland ist aber auch erklärter Gegner Georgiens und nimmt daher jede Möglichkeit wahr, seinen Nachbarn zu schwächen. So findet man bis heute in praktisch allen ehemaligen Teilrepubliken russische Minderheiten, die nicht das Ergebnis natürlicher Migration, sondern Ergebnis einer gezielten Bevölkerungspolitik sind.

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Hintergründe im Kaukasus-Konflikt

Während des Zusammenbruchs der Sowjetunion Anfang der 90er Jahre brachen in vielen Regionen längst vergessen geglaubte, nationale Konflikte auf. Im Sog des Unterganges der Sowjetunion kam es zu zahlreichen Separationskonflikten, die mit mehr oder weniger konfliktreichen Abspaltungsprozessen einhergingen. Der Vielvölkerstaat war zerbrochen, doch nicht alle Nationalitäten schafften es, eigene Nationalstaaten zu bilden und ihre Unabhängigkeit zu erlangen. Teils sind die ethnischen Minderheiten zahlenmäßig auch so klein, dass es fragwürdig erscheint, ob diese allein überhaupt wirtschaftlich überlebensfähig wären. Ein solches Beispiel stellt etwa Südossetien dar. Viele abtrünnige Republiken sehen Moskau als ihre Schutzmacht an und erhalten teilweise umfangreiche Unterstützung. Russland stellt großzügig russische Pässe in Abchasien oder Südossetien aus, sodass die meisten Abchasen und Südosseten inzwischen über einen russischen Pass verfügen, also russische Bürgerinnen und Bürger sind. Generell gilt Russland als eine Schutzmacht der Südosseten und der Abchasen auf georgischem Territorium. Es verwundert somit kaum, dass die abchasische Führung in Suchumi den bedrängten Südosseten umgehend militärische Unterstützung zusagte.

Kriegsverbrechen

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat im Frühjahr 2022 Haftbefehle gegen drei Befehlshaber russischer Kriegsverbrechen in Südossetien erlassen. Laut Gerichtsbeschluss ergingen die Haftbefehle gegen Mikhail Mindzaev, Hamlet Guchmazov und Davit Sanakoev. Während des Krieges bekleideten sie folgende Positionen in der De-facto-Regierung Südossestiens: sogenannter Innenminister (Mindzaev), Leiter der Untersuchungshaft des sogenannten Innenministeriums (Guchmasov) und der sogenannte Ombudsmann (Sanakoyev). Chefankläger Karim Khan teilte in Den Haag mit, dass die Männer verdächtigt würden, Völkerrechtsverbrechen im Georgienkrieg 2008 begangen zu haben. Dabei geht es insbesondere um Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen Darunter fallen Misshandlungen, Folter, Geiselnahme und weitere Verletzungen der Menschenwürde. Auch geht es dabei um die rechtswidrige Vertreibung und Überführung von georgischen Zivilisten, darunter Alte und Kranke, im Zusammenhang mit der russischen Besatzung.

Das georgische Justizministerium stellt außerdem fest, dass der Internationale Strafgerichtshof auch die Rolle von Viacheslav Borisov (damaliger Generalmajor und stellvertretender Kommandant der Luftwaffe der Russischen Föderation) aufgedeckt hat, der den Ermittlungen zufolge, die oben genannten Verbrechen absichtlich unterstützt hat.

Ankläger Khan teilte weiterhin mit, dass ähnliche Verhaltensmuster auch in der Untersuchung der Geschehnisse im aktuellen Krieg gegen die  Ukraine zu erkennen seien und die Beobachtung weiter andauere.

 

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Linksammlung

Quellen & weitere Infos

    

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Literaturhinweise

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Georgien: Saakaschwilis umstrittener Wahlsieg, Deutsche Welle, 10.01.2008,
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Uwe Halbach, Die Krise in Georgien – Das Ende der Rosenrevolution, SWP. November 2007,
www.swp-berlin.org/common/get_document.php?asset_id=4526
       
Hans Voß, Widersprüchliche Signale – Aserbeidschan: Konflikt um Berg-Karabch bleibt trotz Verhandlungen vorerst ungeklärt, 4.3.2006,
www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Aserbeidschan/voss.html
       
Tschetschenien – die Chronologie eines 400-jährigen Konfliktes, www.anstageslicht.de/index.php?UP_ID=1&NAVZU_ID=16&STORY_ID=33&M_STORY_ID=268

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www.swp-berlin.org/common/get_document.php?asset_id=1618
       
Ukraine - Der Osten droht mit Abspaltung, 26.11.04, Spiegel Online,
www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,329870,00.html
       
Ukraine – Ein Land als Spiegelbild der Ost-West-Spaltung, Russland-Aktuell, 21.09.07, www.aktuell.ru/ukraine/aktuell_main/ukraine_ein_land_als_spiegelbild_der_ost-west-spaltung_1.html
       
Krawalle in Tallin – Putin beschwert sich bei Merkel, 28.04.07,
www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,480045,00.html
       
Berthold Forssman, Der Streit um Sowjetdenkmäler in Osteuropa, Eurotopics, 30.5.2007,  www.eurotopics.net/de/magazin/geschichte-verteilerseite-neu/denkmalstreit_2007_05/debatte_denkmalstreit_2007_05/
       
Westen protestiert gegen Medwedews Alleingang, Spiegel Online, 26.08.2008,
www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,574544,00.html
       
„Altes“ und „neues“ Europa auf Nato-Gipfel geteilt, EurActiv.com, 02.04.2008,
www.euractiv.com/de/erweiterung/altes-neues-europa-nato-gipfel-geteilt/article-171294

Joschka Fischer, Europas Schwäche und Russlands Stärke, Die Zeit, 18.08.2008,
www.zeit.de/online/2008/34/montagskolumne
            
Martina Bielawski/Uwe Halbach, Der georgische Knoten – Die Südossetienkrise im Kontext der georgisch-russischen Beziehungen, SWP, September 2004,
www.swp-berlin.org/common/get_document.php?asset_id=1582
       
Uwe Halbach, Russland und Georgien: Konfrontation im Umfeld Europas, Juni 2007, SWP,
www.swp-berlin.org/produkte/swp_aktuell_detail.php?id=7727
       
Uwe Halbach, Gewalteskalation im Kaukasus, Verhärtung in Russland, SWP, September 2004,
www.swp-berlin.org/common/get_document.php?asset_id=1618
       
US-Außenministerin Rice greift Moskau scharf an, Spiegel Online, 14.08.2008,
www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,572008,00.html
       
"Russlands Vorgehen ähnelt dem von Hitler", Interview mit dem amerikanischen Politologen und außenpolitischen Berater Barack Obamas Zbigniew Brzezinski, Die Welt, 11.08.2008,  www.welt.de/politik/arti2313438/Russlands_Vorgehen_aehnelt_dem_von_Hitler.html
       
Wladimir Putin vergleicht Georgien mit Irak, Die Welt, 11.08.2008, www.welt.de/politik/arti2312623/Wladimir_Putin_vergleicht_Georgien_mit_Irak.html
       
Reinhard Müller, Kosovo – Der falsche Vergleich, FAZ, 21.08.2008.
www.faz.net/s/Rub7FC5BF30C45B402F96E964EF8CE790E1/Doc~
EC858F4DCBDAF45A6B70B61044D9DEC6A~ATpl~Ecommon~Scontent.html

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