Presse- und Meinungsfreiheit in Rumänien

Auch dreißig Jahre nach dem Ende des Kommunismus ist die Freiheit von Presse und Medien noch nicht zufriedenstellend durchgesetzt. Zwar garantiert die Verfassung die Pressefreiheit, aber es bestehen zahlreiche Probleme in Bezug auf unabhängigen Journalismus. In der Rangliste der Pressefreiheit 2020 der Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen rangiert Rumänien im EU-Vergleich im untersten Viertel (Platz 21 von 27), jedoch noch vor Ländern wie Polen und Ungarn oder auch Griechenland. Die Eigentumsstrukturen in der rumänischen Presse- und Medienlandschaft bleiben sehr intransparent und es bestehen traditionell enge Verbindungen zwischen Medien und Politik. Bereits in den 90ern gründeten so manche Abgeordnete ihre eigenen Blätter oder Fernsehkanäle. So ist es nicht verwunderlich, dass viele Medien eher den Geschäftsinteressen und politischen Agenden ihrer Eigentümer statt dem Gemeinwohl dienen. Politische Einmischungen, Schikanen und damit einhergehende Selbstzensur kommen regelmäßig vor. Mehrere Journalistinnen und Journalisten, die Korruptionsfälle aufdeckten, erhielten Todesdrohungen. Auch wer Informationen und Hinweise weitergibt, ist nur unzureichend geschützt.

Während der PSD-geführten Regierung 2016-2019 nahmen Desinformationskampagnen von großen, der Regierung nahestehenden Medien weiter zu – so beispielsweise um die Proteste gegen die umstrittene Justizreform oder die Entlassung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu delegitimieren. Die gleiche Regierung beeinträchtigte außerdem die Unabhängigkeit der rumänischen öffentlich-rechtlichen Medien. Entsprechend ist das Vertrauen der Bevölkerung vor allem in Print- und Fernsehmedien gering. Die prekäre Mediensituation in Rumänien macht die Bevölkerung außerdem anfällig für Verschwörungstheorien und Falschinformationen. So gaben in einer Umfrage vom April 2020 41 Prozent der Befragten an, Covid-19 sei eine von den Vereinigten Staaten produzierte Biowaffe.

Laut dem Informationsfreiheitsgesetz von 2001 besteht ein Recht auf Information für Bürgerinnen und Bürger als auch für Journalistinnen und Journalisten. Außerdem schreibt die rumänische Verfassung vor, dass Informationen, die im Interesse der Öffentlichkeit sind, durch den Staat zur Verfügung gestellt werden müssen. In der Praxis wird dieses Recht jedoch nur unvollständig umgesetzt. Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung wird diese von öffentlichen Stellen zunehmend missbraucht, um Anfragen von Journalistinnen und Journalisten, die sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen, abzulehnen. Diese Praxis hat sich seit Beginn der Covid-19-Pandemie noch weiter verschärft.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen liegt Rumänien 2020 im weltweiten Vergleich auf Platz 48. Zum Vergleich: Deutschland liegt auf Platz 11.

Reporter ohne Grenzen: Rangliste der Pressefreiheit 2020


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