EU-Beitritt Moldau

Entwicklung im Beitrittsprozess – aktueller Stand

Moldau und Georgien gehören neben der Ukraine zu jenen Ländern, die in Folge des Angriffskrieges auf die Ukraine im Frühjahr 2022 ein EU-Beitrittsgesuch eingereicht haben. Bereits wenige Monate später wurde dem Land  der Kandidatenstatus zugesprochen, Ende 2023 machte die EU den Weg frei für den Beginn von Beitrittsverhandlungen.

Bereits seit einigen Jahren fand eine Annäherung Moldaus an die EU statt, parallel zum Erweiterungsprozess arbeitet die EU mit Moldau zusammen, um die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu stärken, unter anderem im Wege der Östlichen Partnerschaft.

Seit 2016 ist das „Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen”  (SAA) zwischen der EU und Moldau in Kraft, welches als Vorstufe zum EU-Beitritt gilt. Das Abkommen bezweckt die Unterstützung des Landes bei seinen Reformbestrebungen.

Im jährlichen Fortschrittsbericht des Europäischen Rates im Dezember 2022, in dem der Rat erstmalig auch auf Moldau einging, würdigte dieser die erheblichen Anstrengungen, die Moldau unternommen habe, um die Ziele zu erreichen, die seinen Status eines Bewerberlands begründen. Er ermutigte das Land, seine Reformagenda kontinuierlich umzusetzen und die in der Stellungnahme der Kommission zu seinem Antrag auf EU-Mitgliedschaft genannten Bedingungen zu erfüllen.

 

Antrag auf Beitritt zur EU


Am 3. März 2022 hatte Moldau seinen Beitrittsantrag beim Europäischen Rat eingereicht. Nach Absprache mit dem Rat der EU oblag es daraufhin der Europäischen Kommission, eine Stellungnahme über den Antrag auf EU-Mitgliedschaft abzugeben.

Am 23. März 2022 hatte sich der Europäische Rat dahingehend geäußert, dass die Europäische Union der Republik Moldau weiterhin jede erforderliche Unterstützung leisten wird, um die Resilienz, die Sicherheit, die Stabilität und die Wirtschaft des Landes zu stärken und ihr auf ihrem Weg zum EU-Beitritt zu helfen.

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 23. März 2022

Der Europäische Rat hat die Kommission daraufhin ersucht, ein Unterstützungspaket vorzulegen. Am 17. Juni 2022 hat die Europäische Kommission ihre positive Stellungnahme zum Antrag Moldaus auf EU-Mitgliedschaft abgegeben.
 

 

Status als Beitrittskandidat


Sobald ein beitrittswilliges Land die notwendigen Reformen in Bezug auf die Schlüsselprioritäten angegangen ist, die Europäische Kommission eine positive Stellungnahme für eine Kandidatur unterbreitet hat, und der Rat der EU dieser eine Billigung erteilte, ist der Weg frei für eine Verleihung des Kandidatenstatus.

Der Europäische Rat hatte Moldau am 23. Juni 2022 offiziell den Status eines Beitrittskandidaten verliehen.

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 23./24. Juni 2022

 

Der Weg hin zu Beitrittsverhandlungen


Ist der Status eines Beitrittskandidaten verliehen, können die Beitrittsverhandlungen anvisiert werden. Bis zum tatsächlichen Beginn der  Beitrittsverhandlungen vergehen manchmal jedoch wiederum ein paar Jahre. Schon vorab müssen gewisse Reformen umgesetzt sein. In laufenden Fortschrittsberichten verfolgt die EU den Stand der Entwicklung. Sind Reformen zumindest bei den Schlüsselkriterien erfüllt, muss der  Rat der EU in einer Stellungnahme dieAufnahme von Beitrittsverhandlungen billigen. Legen einzelne EU-Mitgliedstaaten ein Veto ein, verschiebt sich der Beginn der Verhandlungen weiterhin.

Im Falle Moldaus (wie auch der Ukraine)  haben sich die EU-Staaten relativ zügig darauf verständigt, den Weg für Beitrittsverhandlungen freizugeben. Auf dem EU-Gipfel am 14. Dezember 2023 haben die EU-Staaten beschlossen, Beitrittsverhandlungen mit Moldau (und der Ukraine) zu eröffnen.

Wie die belgische Ratspräsidentschaft am 14. Juni 2024 mitteilte, haben sich die EU-Staaten auf den Start von Beitrittsgesprächen mit der Ukraine und Moldau geeinigt. Die ersten Regierungskonferenzen wurden am 25. Juni 2024 einberufen, somit haben die Beitrittsverhandlungen mit Moldau (als auch mit der Ukraine) offiziell begonnen.

Beginn der Beitrittsverhandlungen


Sind die Beitrittsverhandlungen gestartet, ist es das Ziel, in den kommenden Jahren in 35 Kapiteln die einzelnen Bereiche wie Wirtschaftspolitik, Außenpolitik, Rechtsstaatlichkeit und einige mehr zu verhandeln. Die Verhandlungen werden in Beitrittskonferenzen zwischen den Regierungen der EU-Länder und der Regierung des Kandidatenstaates auf Ministerebene geführt. Ziel ist die vollständige Übernahme des rechtlichen Besitzstandes der EU durch den Beitrittskandidaten.

Ratifizierung


Nach Abschluss aller Kapitel wird ein Entwurf eines Beitrittsvertrages aufgesetzt, dem Kommission, Rat und Parlament zustimmen müssen. Erst danach kann die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages mit Bosnien und Herzegowina und allen EU-Mitgliedstaaten erfolgen und nach einer anschließenden Ratifizierung die eigentliche Aufnahme als neues Mitglied der Europäischen Union vollzogen werden.

 

Die Kopenhagener Kriterien - Voraussetzungen zum EU-Beitritt


Alle zukünftigen Mitgliedsländer müssen bestimmte wirtschaftliche und politische Bedingungen, die so genannten Kopenhagener Kriterien”, erfüllen, um der Union beizutreten zu können. Den folgenden Voraussetzungen müssen die neuen Mitgliedsländer daher entsprechen:

  • Stabilität der Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;
  • eine funktionierende Marktwirtschaft;
  • die Übernahme der gemeinschaftlichen Regeln, Standards und Politiken, die die Gesamtheit des EU-Rechts darstellen.

Die EU ihrerseits unterstützt diese Staaten bei der Verbesserung der Infrastruktur und Wirtschaft, hilft bei der Übernahme des EU-Rechts, und stellt finanzielle Unterstützung zur Verfügung.


Quelle:

Europäischer Rat: Erweiterung der EU - Bosnien und Herzegowina

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