EU-Beitritt Bosnien und Herzegowina
Entwicklung im Beitrittsprozess – aktueller Stand
Bosnien und Herzegowina gehört zu den Ländern, die im Zuge der Westbalkanerweiterung noch einen weiten Weg vor sich haben. Wie allen anderen Staaten des Westlichen Balkans hat die EU dem Land die Perspektive eines Beitritts zur Europäischen Union in Aussicht gestellt. Bereits seit dem Europäischen Rat von Portugal im Jahr 2000 wurde das Land als „potenzieller Beitrittskandidat“ eingestuftt. Die Europäische Union unterstützt Bosnien und Herzegowina bei seiner Annäherung an die europäischen Strukturen.
Im Jahr 2015 trat das „Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen” (SAA) zwischen der EU sowie Bosnien und Herzegowina in Kraft, welches als Vorstufe zum EU-Beitritt gilt. Das Abkommen bezweckt die Unterstützung des Landes bei seinen Reformbestrebungen.
Die EU erwartet von dem Land in erster Linie weitere Fortschritte im Hinblick auf die sozio-ökonomischen Reformen. Auch sollten die Institutionen des Landes auf allen staatlichen Ebenen effektiver gestaltet werden. Die EU hat gewisse Fortschritt bei der Umsetzung der Reformen festgestellt und dem Land im Dezember 2022 den Kandidatenstatus verliehen.
Auf dem EU-Gipfel im März 2024 haben die EU-Mitgliedsstaaten dieAufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina beschlossen.
Antrag auf Beitritt zur EU
Im Februar 2016 hat Bosnien und Herzegowina seinen Beitrittsantrag beim Europäischen Rat eingereicht. Nach Absprache mit dem Rat der EU gibt die Europäische Kommission eine Stellungnahme über den Antrag auf EU-Mitgliedschaft ab.
Der Rat der EU hat im September 2016 in seinen Schlussfolgerungen den Antrag Bosnien und Herzegowinas auf Beitritt zur EU angenommen.
Im Juni 2019 verabschiedete der Rat der EU „Allgemeine Angelegenheiten” Schlussfolgerungen zur Erweiterung sowie zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess, in denen auch auf Bosnien und Herzegowina eingegangen wird.
Von Bosnien und Herzegowina erwartet die EU, dass es die 14 Reformprioritäten aus der Stellungnahme der Kommission zu seinem Antrag auf EU-Mitgliedschaft in Angriff nimmt; bislang wurden nur einige Schritte unternommen.
Im Länderbericht 2021 der EU-Kommission wurde ein geringer Fortschritt bei der Umsetzung dieser Reformprioritäten festgestellt und Bosnien und Herzegowina aufgefordert weitere Anstrengungen zu unternehmen, um eine positive Bewertung zum EU-Beitrittsantrag zu erreichen.
Länderbericht 2021 der EU-Kommission zu Bosnien und Herzegowina
Der Europäische Rat bekräftigt im Juni 2022 seine Bereitschaft, Bosnien und Herzegowina den Status eines Beitrittskandidaten zu verleihen, und ersucht die Europäische Kommission, über die Umsetzung der Reformprioritäten Bericht zu erstatten.
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2022 den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, Bosnien und Herzegowina zum EU-Beitrittskandidaten zu erklären. Die EU müsse das Momentum ergreifen, sagte von der Leyen und betonte: „Der westliche Balkan gehört zu unserer Familie."
Status als Beitrittskandidat
Sobald ein beitrittswilliges Land die notwendigen Reformen in Bezug auf die Schlüsselprioritäten angegangen ist, die Europäische Kommission eine positive Stellungnahme für eine Kandidatur unterbreitet hat, und der Rat der EU dieser eine Billigung erteilte, ist der Weg frei für eine Verleihung des Kandidatenstatus.
Der Europäische Rat hat Bosnien und Herzegowina am 15. Dezember 2022 offiziell den Status eines Beitrittskandidaten verliehen, unter der Voraussetzung, dass das Land die genannten Schritte zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, zur verstärkten Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, zur Verbesserung der Migrationssteuerung und zur Stärkung der Grundrechte umsetzt.
Der Weg hin zu Beitrittsverhandlungen
Ist der Status eines Beitrittskandidaten verliehen, können die Beitrittsverhandlungen anvisiert werden. Bis zum tatsächlichen Beginn der Beitrittsverhandlungen vergehen oftmals jedoch wiederum einige Jahre. Schon vorab müssen gewisse Reformen umgesetzt sein. In laufenden Fortschrittsberichten verfolgt die EU den Stand der Entwicklung.
Sind Reformen zumindest bei den Schlüsselkriterien erfüllt, muss der Rat der EU in einer Stellungnahme dieAufnahme von Beitrittsverhandlungen billigen. Legen einzelne EU-Mitgliedstaaten ein Veto ein, verschiebt sich der Beginn der Verhandlungen weiterhin.
Auf dem EU-Gipfel im Dezember 2023 haben die EU-Staaten signalisisert, Verhandlungen mit Bosnien und Herzegowina aufnehmen zu wollen, sobald ein „erforderliches Maß an Übereinstimmung mit den Beitrittskriterien erreicht“ sei.
Der Europäische Rat ersuchte die Europäische Kommission, dem Rat im Hinblick auf einen Beschluss über die Fortschritte Bericht zu erstatten. Die Kommission hatt die Aufnahme der Gespräche mit Bosnien und Herzegowina im März 2024 befürwortet, da das Land nach Jahren des Stillstands zuletzt deutliche Fortschritte bei den innenpolitischen Reformen gemacht habe. Auf dem EU-Gipfel am 21. März haben die EU-Mitgliedsstaaten dieAufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina beschlossen. Die erste sogenannte Beitrittskonferenz soll allerdings erst organisiert werden, wenn das Land die bislang nicht erfüllten Reformauflagen, vor allem in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Korruption, umgesetzt hat.
Beginn der Beitrittsverhandlungen
Haben die Beitrittsverhandlungen begonnen, ist es das Ziel, in den kommenden Jahren in 35 Kapiteln die einzelnen Bereiche wie Wirtschaftspolitik, Außenpolitik, Rechtsstaatlichkeit und einige mehr zu verhandeln. Die Verhandlungen werden in Beitrittskonferenzen zwischen den Regierungen der EU-Länder und der Regierung des Kandidatenstaates auf Ministerebene geführt. Ziel ist die vollständige Übernahme des rechtlichen Besitzstandes der EU durch den Beitrittskandidaten.
Ratifizierung
Nach Abschluss aller Kapitel wird ein Entwurf eines Beitrittsvertrages aufgesetzt, dem Kommission, Rat und Parlament zustimmen müssen. Erst danach kann die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages mit Bosnien und Herzegowina und allen EU-Mitgliedstaaten erfolgen und nach einer anschließenden Ratifizierung die eigentliche Aufnahme als neues Mitglied der Europäischen Union vollzogen werden.
Die Kopenhagener Kriterien - Voraussetzungen zum EU-Beitritt
Alle zukünftigen Mitgliedsländer müssen bestimmte wirtschaftliche und politische Bedingungen, die so genannten „Kopenhagener Kriterien”, erfüllen, um der Union beizutreten zu können. Den folgenden Voraussetzungen müssen die neuen Mitgliedsländer daher entsprechen:
- Stabilität der Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;
- eine funktionierende Marktwirtschaft;
- die Übernahme der gemeinschaftlichen Regeln, Standards und Politiken, die die Gesamtheit des EU-Rechts darstellen.
Die EU ihrerseits unterstützt diese Staaten bei der Verbesserung der Infrastruktur und Wirtschaft, hilft bei der Übernahme des EU-Rechts, und stellt finanzielle Unterstützung zur Verfügung.
Quelle:
Europäischer Rat: Erweiterung der EU - Bosnien und Herzegowina
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