EU-Beitritt Georgien
Entwicklung im Beitrittsprozess – aktueller Stand
Georgien und Moldau gehören neben der Ukraine zu jenen Ländern, die in Folge des Angriffskrieges auf die Ukraine im Frühjahr 2022 ein EU-Beitrittsgesuch eingereicht haben.
Bereits seit einigen Jahren hatte eine Annäherung Georgiens an die EU stattgefunden. Parallel zum Erweiterungsprozess arbeitet die EU mit Georgien zusammen, um die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu stärken, unter anderem im Wege der Östlichen Partnerschaft.
Seit 2016 ist das „Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen” (SAA) zwischen der EU und Georgien in Kraft, welches als Vorstufe zum EU-Beitritt gilt. Das Abkommen bezweckt die Unterstützung des Landes bei seinen Reformbestrebungen.
Auf dem EU-Gipfel im Dezember 2023 haben die EU-Staaten beschlossen, Georgien den Kandidatenstatus zu verleihen, obwohl sich die georgische Regierung immer häufiger nach Russland ausrichtet.
Ein großer Teil der georgischen Bevölkerung wünscht sich einen baldigen EU-Beitritt ihres Landes, doch die georgische Regierung fährt derzeit einen russlandfreundlichen Kurs. Ein neues Gesetz, das es so ähnlich auch in Russland gibt, treibt Zehntausende zu Protesten auf die Straßen. Sie demonstrieren gegen ein umstrittenes Gesetz, das eine massive Kontrolle von Nichtregierungsorganisationen vorsieht. „Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, ist der EU-Beitritt Georgiens ernsthaft in Gefahr“, warnt Stephan Malerius, Leiter des Südkaukasus-Büros der Konrad-Adenauer-Stiftung in Tflis. Der Kandidatenstatus werde vielleicht nicht aberkannt, aber der Beitrittsprozess höchstwahrscheinlich eingefroren und ähnlich wie bei der Türkei nicht weiter vorangetrieben.
Weiterhin könnte die EU Sanktionen gegen Georgien verhängen.
Bei den Demonstrationen in Georgien gehe es längst nicht mehr nur um ein Gesetz, sondern um die Ausrichtung des Landes. Die Jugendlichen, die derzeit mit Europafahnen in den Händen gegen die Regierung auf die Straße gingen, sehen ihre Zukunft in der EU und nicht als Anhängsel Russlands. Laut einer Umfrage in der georgischen Bevölkerung vom April 2023 befürworten knapp 90 Prozent einen EU-Beitritt,
Georgien steht vor einer Richtungsentscheidung: Liegt die Zukunft in Russland oder in Europa?
Antrag auf Beitritt zur EU
Am 3. März 2022 hat Georgien seinen Beitrittsantrag beim Europäischen Rat eingereicht. Nach Absprache mit dem Rat der EU obliegt es daraufhin der Europäischen Kommission, eine Stellungnahme über den Antrag auf EU-Mitgliedschaft abzugeben.
Am 17. Juni 2022 hat die Europäische Kommission ihre Stellungnahme zum Antrag Georgiens auf EU-Mitgliedschaft abgegeben.
Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Antrag Georgiens auf EU-Mitgliedschaft, 16. Juni 2022
Am 23. Juni 2022 hat der Europäische Rat den Antrag Georgiens auf EU-Mitgliedschaft erörtert. Der Europäische Rat hat seine Bereitschaft erklärt, Georgien den Status eines Bewerberlands zuzuerkennen, sobald die in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag des Landes auf EU-Mitgliedschaft festgelegten Prioritäten angegangen worden sind. Damit hat Georgien nun eine Beitrittsperspektive und gilt als potentieller Beitrittskandidat.
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 23./24. Juni 2022
Im jährlichen Fortschrittsbericht des Europäischen Rates im Dezember 2022, in dem der Rat erstmalig auch auf Georgien einging, würdigte dieser die bereits unternommenen Schritte im Reformprozess und ermutigte Georgien, den von der Europäischen Kommission in ihrer Stellungnahme genannten Prioritäten in vollem Umfang nachzukommen, sodass ihm der Status eines Bewerberlands zuerkannt werden kann.
Ferner betonte der Europäische Rat. dass die sektorale Zusammenarbeit mit Georgien auf der Grundlage einer verstärkten Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszone zwischen Georgien und der EU weiter vertieft werden müsse.
Status als Beitrittskandidat
Sobald ein beitrittswilliges Land die notwendigen Reformen in Bezug auf die Schlüsselprioritäten angegangen ist, die Europäische Kommission eine positive Stellungnahme für eine Kandidatur unterbreitet hat, und der Rat der EU dieser eine Billigung erteilte, ist der Weg frei für eine Verleihung des Kandidatenstatus.
Auf dem EU-Gipfel am 14. Dezember 2023 haben die EU-Staaten beschlossen, Georgien den Status eines Beitrittskandidaten zu verleihen.
Der Weg hin zu Beitrittsverhandlungen
Ist der Status eines Beitrittskandidaten verliehen, können die Beitrittsverhandlungen anvisiert werden. Bis zum tatsächlichen Beginn der Beitrittsverhandlungen vergehen oftmals jedoch wiederum ein einige Jahre. Schon vorab müssen gewisse Reformen umgesetzt sein. In laufenden Fortschrittsberichten verfolgt die EU den Stand der Entwicklung.
Sind Reformen zumindest bei den Schlüsselkriterien erfüllt, muss der Rat der EU in einer Stellungnahme dieAufnahme von Beitrittsverhandlungen billigen. Legen einzelne EU-Mitgliedstaaten ein Veto ein, verschiebt sich der Beginn der Verhandlungen weiterhin.
Beginn der Beitrittsverhandlungen
Sind die Beitrittsverhandlungen gestartet, ist es das Ziel, in den kommenden Jahren in 35 Kapiteln die einzelnen Bereiche wie Wirtschaftspolitik, Außenpolitik, Rechtsstaatlichkeit und einige mehr zu verhandeln. Die Verhandlungen werden in Beitrittskonferenzen zwischen den Regierungen der EU-Länder und der Regierung des Kandidatenstaates auf Ministerebene geführt. Ziel ist die vollständige Übernahme des rechtlichen Besitzstandes der EU durch den Beitrittskandidaten.
Ratifizierung
Nach Abschluss aller Kapitel wird ein Entwurf eines Beitrittsvertrages aufgesetzt, dem Kommission, Rat und Parlament zustimmen müssen. Erst danach kann die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages mit Bosnien und Herzegowina und allen EU-Mitgliedstaaten erfolgen und nach einer anschließenden Ratifizierung die eigentliche Aufnahme als neues Mitglied der Europäischen Union vollzogen werden.
Die Kopenhagener Kriterien - Voraussetzungen zum EU-Beitritt
Alle zukünftigen Mitgliedsländer müssen bestimmte wirtschaftliche und politische Bedingungen, die so genannten „Kopenhagener Kriterien”, erfüllen, um der Union beizutreten zu können. Den folgenden Voraussetzungen müssen die neuen Mitgliedsländer daher entsprechen:
- Stabilität der Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;
- eine funktionierende Marktwirtschaft;
- die Übernahme der gemeinschaftlichen Regeln, Standards und Politiken, die die Gesamtheit des EU-Rechts darstellen.
Die EU ihrerseits unterstützt diese Staaten bei der Verbesserung der Infrastruktur und Wirtschaft, hilft bei der Übernahme des EU-Rechts, und stellt finanzielle Unterstützung zur Verfügung.
Quelle:
Europäischer Rat: Erweiterung der EU - Bosnien und Herzegowina
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