EU-Beitritt Albanien
Entwicklung im Beitrittsprozess – aktueller Stand
Albanien und Nordmazedonien gehören zu jenen Beitrittskandiddaten, die im Zuge der Westbalkanerweiterungbereits seit vielen Jahre als Beitrittskandiatengelten, jedoch noch einige Hürden überwinden mussten, bis es letztendlich im Jahr 2022 tatsächlich zum Beginn der Beitrittsverhandlungen kommen konnte.
Da beide Länder in den vergangenen Jahren wichtige Fortschritte im Annäherungsprozess an die EU erzielt hatten, konnten sie sich seit 2020 große Hoffnungen auf den Beginn von Beirittsverhandlungen machen. Doch kurz vor dem Ziel wurden Albanien und Nordmazedonien ausgebremst, zwei Länder hatten sich bei der Abstimmung mit einem Veto gegen den Beginn von Verhandlungen gestellt. Somit mussten sich Albanien und Nordmazedonien weiterhin gedulden. Bulgarien hat die bis zuletzt noch aufrecht erhaltene Blockadehaltung schließlich aufgegeben und den Weg frei gemacht für den Beginn der Verhandlungen.
Antrag auf Beitritt zur EU
Im April 2009 hat Albanien seinen Beitrittsantrag beim Europäischen Rat eingereicht. Nach Absprache mit dem Rat der EU gibt die Europäische Kommission eine Stellungnahme über den Antrag auf EU-Mitgliedschaft ab.
Im November 2010 ist die Europäische Kommission zu der Bewertung gelangt, dass Albanien erst die Beitrittskriterien in erforderlichem Maße erfüllen muss, bevor die Beitrittsverhandlungen eröffnet werden können. Im Oktober 2012 hat die Kommission schließlich in einer Stellungnahme empfohlen, Albanien den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen, sofern es die Maßnahmen in bestimmten Bereichen abgeschlossen hat.
Status als Beitrittskandidat
Der Rat der EU hat in seinen Schlussfolgerungen im Juni 2014 die Beitrittskandidatur gebilligt, woraufhin Albanien der Status eines EU-Bewerberlandes verliehen wurde. Seither zählt Albanien also zu den Beitrittskandidaten.
Der Weg hin zu Beitrittsverhandlungen
Bis zum tatsächlichen Beginn der Beitrittsverhandlungen vergehen manchmal jedoch wiederum ein paar Jahre. Schon vorab müssen gewisse Reformen umgesetzt sein. In laufenden Fortschrittsberichten verfolgt die EU den Stand der Entwicklung.
Sind Reformen zumindest bei den Schlüsselkriterien erfüllt, muss der Rat der EU in einer Stellungnahme dieAufnahme von Beitrittsverhandlungen billigen. Legen einzelne EU-Mitgliedstaaten ein Veto ein, verschiebt sich der Beginn der Verhandlungen weiterhin.
Im Falle Albaniens hat die Europäische Kommission erstmals im April 2018 empfohlen, Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Der Rat nahm im Juni 2018 Schlussfolgerungen an, in denen er übereinkam, positiv auf die von Albanien bislang erzielten Fortschritte zu reagieren. Insbesondere in einigen Schlüsselbereichen, wie z. B. Justizreform und Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität werden jedoch weitere Fortschritte erwartet. Die Niederlande, Frankreich und Dänemark stemmten sich gegen einen Beginn von Beitrittsverhandlungen.
Der Europäische Rat hat im Oktober 2019 beschlossen, vor dem Gipfeltreffen EU Westbalkan 2020 auf die Frage der Erweiterung zurückzukommen.
Die für europäische Angelegenheiten zuständigen EU-Ministerinnen und -Minister haben im März 2020 grünes Licht für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Albanien und der Republik Nordmazedonien gegeben. Gegenüber Albanien wurden jedoch erneut Bedingungen gestellt, die für die Aufnahme der Gespräche vorausgesetzt werden.
Verzögerter Beginn der Beitrittsverhandlungen
Bis die Beitrittsverhandlungen tatsächlich beginnen, müssen jedoch unter Umständen noch weitere Hürden überwunden werden. So kam es in der Vergangenheit immer wieder vor, dass durch das Einlegen eines Vetos einzelner EU-Mitgliedstaaten die Aufnahme von Verhandlungen weiter verzögert wurden. Auch im Falle Albaniens – sowie auch Mazedoniens – haben Bulgarien und die Niederlande im November 2020 ein Veto eingelegt. Somit mussten beide Länder weiterhin auf den Beginn von Verhandlungen warten.
Bulgarien hat Mitte Juli 2022 die Blockadhaltung aufgegeben, ein Protokoll zur Beilegung der Unstimmigkeiten wurde unterzeichnet. Damit war der Weg frei für den Start der Beitrittsverhandlungen, sowohl mit Albanien als auch mit Nordmazedonien. Die EU hat ein schriftliches Beschlussverfahren zur Annahme der Leitlinien für die EU-Beitrittsgespräche abgeschlossen. Am 19. Juli 2022 wurden die Beitrittsverhandlungen eröffnet.
Nun gilt es in den kommenden Jahren in 35 Kapiteln die einzelnen Bereiche wie Wirtschaftspolitik, Außenpolitik, Rechtsstaatlichkeit und einige mehr zu verhandeln. Die Verhandlungen werden in Beitrittskonferenzen zwischen den Regierungen der EU-Länder und der Regierung Albaniens auf Ministerebene geführt. Ziel ist die vollständige Übernahme des rechtlichen Besitzstandes der EU durch den Beitrittskandidaten. Nach Abschluss aller Kapitel wird ein Entwurf eines Beitrittsvertrages aufgesetzt, dem Kommission, Rat und Parlament zustimmen müssen. Erst danach kann die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages mit Albanien und allen EU-Mitgliedstaaten erfolgen und nach einer anschließenden Ratifizierung die eigentliche Aufnahme als neues Mitglied der Europäischen Union vollzogen werden.
Länderbericht 2021 der EU-Kommission zu Albanien
Die Kopenhagener Kriterien - Voraussetzungen zum EU-Beitritt
Alle zukünftigen Mitgliedsländer müssen bestimmte wirtschaftliche und politische Bedingungen, die so genannten „Kopenhagener Kriterien”, erfüllen, um der Union beizutreten zu können. Den folgenden Voraussetzungen müssen die neuen Mitgliedsländer daher entsprechen:
- Stabilität der Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;
- eine funktionierende Marktwirtschaft;
- die Übernahme der gemeinschaftlichen Regeln, Standards und Politiken, die die Gesamtheit des EU-Rechts darstellen.
Die EU ihrerseits unterstützt diese Staaten bei der Verbesserung der Infrastruktur und Wirtschaft, hilft bei der Übernahme des EU-Rechts, und stellt finanzielle Unterstützung zur Verfügung.
Quelle:
Europäischer Rat: Erweiterung der EU - Albanien
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