EU-Beitritt Montenegro

Entwicklung im Beitrittsprozess – aktueller Stand

Unter den derzeitigen Beitrittskandidaten der Westbalkanerweiterung ist Montenegro, was den Stand der Beitrittsgespräche anbelangt, am weitesten fortgeschritten. „Ich hoffe, dass wir sichtbare Fortschritte erzielen und 2023 die Voraussetzungen für den Schritt zum wichtigsten Akt schaffen, dem Überprüfungsprozess durch die anderen EU-Mitglieder. Wenn der optimal verläuft, könnten wirvielleicht 2025 das 28. Mitglied der EU werden”, so ließ Premierminister Zdravko Krivokapic im Dezember 2020 noch verlauten. Doch mit dem Sturz der Reformregierung unter Krivokapic im Februar 2022 durch ein Misstrauensvotum rückt auch die Annäherung an die EU wieder etwas weiter in die Ferne, große Reformen im Land sind ausgeblieben.

In der 2018 veröffentlichtenStrategie für den westlichen Balkan hatte die Europäische Kommission noch erklärt, Montenegro  (und Serbien) könnten der EU bis 2025 beitreten, obgleich sie schon damals einräumten, dass diese Perspektive „sehr ambitioniert“ sei.

Antrag auf Beitritt zur EU


Im Dezember 2008 hat Montenegro seinen Beitrittsantrag beim Europäischen Rat eingereicht. Nach Absprache mit dem Rat der EU gibt die Europäische Kommission eine Stellungnahme über den Antrag auf EU-Mitgliedschaft ab.

Im November 2010 hat die Europäische Kommission eine befürwortende Stellungnahme abgegeben und empfohlen, die Beitrittsverhandlungen zu eröffnen.

Status als Beitrittskandidat


Im Dezember 2010 ist der Europäische Rat in seiner Stellungnahme übereingekommen, Montenegro den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen. Seither zählt Montenegro alsozu den Beitrittskandidaten.

Der Weg hin zu Beitrittsverhandlungen


Bis zum tatsächlichen Beginn der  Beitrittsverhandlungen vergehen manchmal jedoch wiederum ein paar Jahre.  Schon vorab müssen gewisse Reformen umgesetzt sein, zumindest bei den Schlüsselkriterien. In laufenden Fortschrittsberichten verfolgt die EU den Stand der Entwicklung.

Im Falle Montenegros legte die EU-Kommission im Mai 2012 gemäß Auftrag des Europäischen Rats vom Dezember 2011 einen zusätzlichen Fortschrittsbericht vor, in dem sie eine Verstetigung der montenegrinischen Reformfortschritte sowie hinreichende Erfüllung von sieben Schlüsselkriterien feststellte.

Der Rat der EU hat im Juni 2012  in seiner Stellungnahme  die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen gebilligt.

Beginn und Verlauf der Beitrittsverhandlungen


Sind die Beitrittsverhandlungen gestartet, ist es das Ziel, in den kommenden Jahren in 35 Kapiteln die einzelnen Bereiche wie Wirtschaftspolitik, Außenpolitik, Rechtsstaatlichkeit und einige mehr zu verhandeln. Die Verhandlungen werden in Beitrittskonferenzen zwischen den Regierungen der EU-Länder und der Regierung des Kandidatenstaates geführt. Ziel ist die vollständige Übernahme des rechtlichen Besitzstandes der EU durch den Beitrittskandidaten.

Auf der ersten Tagung der Beitrittskonferenz auf Ministerebene mit Montenegro im Juni 2012 wurden die Beitrittsverhandlungen eröffnet.Seither haben vierzehn Tagungen der Beitrittskonferenz auf Ministerebene in Brüssel stattgefunden.

Mittlerweile sind alle 35 Verhandlungskapitel eröffnet, nur wenige davon sind allerdings vorläufig abgeschlossen. Weitere Beitrittskonferenzen werden nach Bedarf geplant, um den Prozess weiter voranzubringen. Da  große Reformen jedoch ausblieben, kam es auch zu keinen großen Fortschritten in den Beitrittsverhandlungen mit der EU .

Länderbericht 2021 der EU-Kommission zu Montenegro

Auf der letzten Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrats EU-Montenegro im Juli 2022 wurde über die Beitrittsstrategie Montenegros beraten, die Fortschritte des Landes bei seiner Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft wurden überprüft.

Stabilitäts- und Assoziationsrat EU‑Montenegro, 14. Juli 2022

 

Nach Abschluss aller Kapitel wird ein Entwurf eines Beitrittsvertrages aufgesetzt, dem Kommission, Rat und Parlament zustimmen müssen. Erst danach kann die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages mit  Montenegro und allen EU-Mitgliedstaaten erfolgen und nach einer anschließenden Ratifizierung die eigentliche Aufnahme als neues Mitglied der Europäischen Union vollzogen werden.

 

Die Kopenhagener Kriterien - Voraussetzungen zum EU-Beitritt


Alle zukünftigen Mitgliedsländer müssen bestimmte wirtschaftliche und politische Bedingungen, die so genannten Kopenhagener Kriterien”, erfüllen, um der Union beizutreten zu können. Den folgenden Voraussetzungen müssen die neuen Mitgliedsländer daher entsprechen:

  • Stabilität der Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;
  • eine funktionierende Marktwirtschaft;
  • die Übernahme der gemeinschaftlichen Regeln, Standards und Politiken, die die Gesamtheit des EU-Rechts darstellen.

Die EU ihrerseits unterstützt diese Staaten bei der Verbesserung der Infrastruktur und Wirtschaft, hilft bei der Übernahme des EU-Rechts, und stellt finanzielle Unterstützung zur Verfügung.


Quelle:

Europäischer Rat: Erweiterung der EU - Montenegro

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