EU-Beitritt der Ukraine

Die Ukraine auf dem Weg in die Europäische Union

Die Ukraine hatte bereits in den 1990er Jahren eindeutige Absichten geäußert, der Europäischen Union beitreten zu wollen. Brüssel verwies jedoch damals auf die Notwendigkeit innenpolitischer Reformen und verknüpfte damit alle konkreten Schritte in Richtung einer EU-Mitgliedschaft. Zahlreiche Verstöße gegen demokratische Prinzipien standen einem EU-Beitritt bislang entgegen. Mit dem jüngsten Angriffskrieg auf die Ukraine wird ein Beitritt des Landes dringlicher, die Ukraine hat wenige Tage nach Kriegsbeginn einen offiziellen Beitrittsantrag bei der EU eingereicht. Im Juni 2022 erhielt sie den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten, auf dem EU-Gipfel im Dezember 2023 haben die EU-Staaten beschlossen, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine (sowie auch mit Moldau) aufzunehmen.

 

Die Ukraine und die EU

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen seit 1998
Am 14. Juni 1994 wurde ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Ukraine unterzeichnet, das im März 1998 in Kraft getreten ist.

Östliche Partnerschaft seit 2009
Seit der „Orangenen Revolution“ 2004 bildet die wirtschaftliche Integration und politische Zusammenarbeit der Ukraine mit der EU ein zentrales Ziel ukrainischer Außenpolitik. Auch die EU sieht in der Ukraine einen „priority partner”im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Die Ukraine ist Partnerland der sogenannten  „Östlichen Partnerschaft” der EU, die 2009 gegründet wurde.

Assoziierungsabkommen seit 2014
Ende November 2013 legte Präsident Janukowitsch das mit der EU ausgehandelte Assoziierungsabkommen offenbar auf Druck Russlands kurz vor der geplanten Unterzeichnung überraschend auf Eis. Dies führte in den folgenden Monaten zu den Protesten auf dem Maidan-Platz in Kiew (sog. Euromaidan). Ein halbes Jahr später schloss die EU im Sommer 2014 trotz anhaltender Spannungen mit Russland ein Assoziierungsabkommen mit der neuen ukrainischen Regierung ab, das schließlich zum 1. Januar 2016 in Kraft trat.

EU-Beitritt als Ziel in Verfassung verankert seit 2019
Anfang des Jahres2019 verankerte das ukrainische Parlament mit einer Mehrheit von 334 der 450 Abgeordneten in der Verfassung des Landes eine „strategische Orientierung der Ukraine zum vollständigen Beitritt zur EU und der NATO“.

Krieg gegen die Ukraine – ein EU-Beitritt rückt näher
Mit dem am 24. Februar 2022 begonnenen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine wird der Ruf nach einem baldigen Beitritt der Ukraine in die EU immer lauter. Insbesondere seit sich abzeichnet, dass ein NATO-Beitritt aufgrund des massiven Drucks aus Russland im Zeichen des Krieges zunächst nicht mehr angestrebt werden kann. Der ukrainische Präsident Selenkyj hatte die EU in den vergangenen Wochen wiederholt um eine rasche Aufnahme seines Landes in die EU gebeten und wenige Tage nach Beginn der russischen Invasion bei der EU einen Beitrittsantrag eingereicht. Nach dem Willen von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen soll die Ukraine möglichst bald in die Staatengemeinschaft aufgenommen werden.  „Sie sind einer von uns und wir wollen sie drin haben”, hatte sie bereits wenige Tage nach Beginn des Krieges betont.

Bei ihrem Besuch in Kiew Anfang April 2022hat von der Leyen der Ukraine erneut Mut auf dem Weg in die Europäische Union gemacht. Sie möchte eine EU-Mitgliedschaft des Landes beschleunigt vorantreiben: „Meine Botschaft lautet, dass die Ukraine zur europäischen Familie gehört“, so die Kommissionspräsidentin. Selbst wenn die Kommission jedoch den Antrag nun zeitnah positiv bewerten würde, könnte der eigentliche Start der Aufnahmeverhandlungen noch lange auf sich warten lassen, da alle EU-Staaten sowohl der Verleihung des Kandidatenstatus als auch der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ebenfalls zustimmen müssen.

Nach Auffassung von Professor Hendrik Vos von der Uni Gent sei jedoch ein EU-Beitritt der Ukraine frühestens für 2030 realistisch. Auch wenn die Voraussetzungen in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit Korruptionsbekämpfung sowie die Wahrung der Minderheitenrechte seitens der Ukraine in den kommenden Jahren grundsätzlich erfüllt würden, müsste der „Besitzstand der EU“ auch noch in nationales Recht überführt werden. Dabei handle es sich um rund 100.000 Seiten an EU-Gesetzen, die alle übertragen werden müssen. Alles in allem würden diese Prozesse Jahre in Anspruch nehmen. Bekäme die Ukraine jedoch nun zeitnah den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verliehen, dann wäre dies immerhin ein erstes klares Signal.

Als mögliche Alternative wurde diskutiert, der Ukraine – ebenso wie Georgien und der Republik Moldau – zunächst eine „Assoziierte Mitgliedschaft” als Vorstufe zur Vollmitgliedschaft anzubieten. Dies ließe sich bedeutend schneller realisieren, so so Andreas Wittkowsky vom Zentrum für Internationale Friedenseinsätze zu Ost- und Südosteuropa. Den assoziierten Mitgliedern, also etwa auch Georgien und der Republik Moldau, könnten über die Angebote aus den bestehenden Assoziierungsabkommen mit der EU hinaus noch zusätzliche Angebote offeriert werden. Auch ein Beobachterstatus stand in der Diskussion. Auf dieser Grundlage könne dann der folgende Weg zur Vollmitgliedschaft auch länger dauern, ohne permanente Enttäuschungen zu produzieren. Mit diesem machtvollen politischen Zeichen könnte die EU aus der lähmenden Defensive geraten, die ihr Ansehen – und damit auch ihr politisches Kapital – nachhaltig zu schädigen drohe, so Wittkowsky.

Die EU hat sich jedoch auf ihrem jüngsten EU-Gipfel im Juni 2022 dazu entschlossen, der Ukraine tatsächlich die volle Mitgliedschaft in Aussicht zu stellen und hat dem Land offiziell den Status einen EU-Beitrittskandidaten verliehen, ebenso wie der Republik Moldau.

Auf dem EU-Gipfel am 14. Dezember 2023 haben die EU-Staaten beschlossen, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine (und Moldawien) aufzunehmen. Ungarns Regierungschef Viktor Orban hatte sich bis zuletzt geweigert, dem Beginn von Beitrittsverhandlungen zuzustimmen, war der Abstimmung auf dem Gipfel jedoch letztendlich ferngebleiben.

Die EU hat sich - bis ein EU- oder NATO-Beitritt erfolgen wird - was die Unterstützung der Ukraine im Verteidigungskampf gegen Russland anbelangt im Mai 2024 über gemeinsame Sicherheitszusagen für die Ukraine verständigt. Die Maßnahmen sollen Kiew in dieser Überbrückungszeit Beistand zusichern. Derzeit sind die Sicherheitszusagen nur auf einem Entwurfspapier festgehalten, welches die 27 Botschafter der EU-Staaten aufgesetzt haben. Bis spätestens Anfang Juli 2024 sollen konkrete Zusagen erfolgen. Diese sollen politische, militärische und wirtschaftliche Hilfen betreffen und sollen so lange gelten, bis die Ukraine der EU und NATO beigetreten sein wird.

Der Weg zum EU-Beitritt – Phasen im Beitrittsprozess

Antrag auf Beitritt zur EU


Am 28. Februar 2022 hatte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ein offizielles EU-Beitrittsgesuch beim Europäischen Rat eingereicht. Wenige Tage später reichten Georgien und die Republik Moldau ebenfalls einen Antrag auf EU-Beitritt ein.

Nach Absprache mit dem Rat der EU muss nach einer Antragstellung die Europäische Kommission eine Stellungnahme über den Antrag auf EU-Mitgliedschaft abgeben. Grundlage für die Beurteilung ist dabei unter anderem ein umfangreicher Fragebogen, den Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj bei ihrem Besuch in Kiew im April 2022 überreicht hatte. Die Ukraine hatte den Fragebogen daraufhin zeitnah ausgefüllt und der EU übergeben.

Auf die Frage um den EU-Beitritt der Ukraine, ob überhaupt und wenn ja, in welchem Tempo, sind aus den EU-Mitgliedstaaten recht unterschiedliche Reaktionen zu vernehmen. Vor allem Polen und die baltischen EU-Mitglieder sprechen sich klar dafür aus, der Ukraine schon bald den Kandidatenstatus zu verleihen. Länder wie Frankreich und Deutschland drückten hingegen zunächst eher auf die Bremse. Sowohl Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron als auch Bundeskanzler Olaf Scholz hatten betont, dass an eine Vollmitgliedschaft innerhalb weniger Jahre nicht zu denken sei. Macron hatte erklärt, ein EU-Beitritt der Ukraine könne „Jahrzehnte“ in Anspruch nehmen und  stattdesen vorgeschlagen, die Schaffung einer „europäischen politischen Gemeinschaft” für die Ukraine und andere beitrittswillige Länder vorzusehen. Diese könne „einen neuen Raum für politische Zusammenarbeit, Sicherheit und Kooperation ermöglichen”. Das Angebot einer „EU-Mitgliedschaft light“  war in der Ukraine jedoch nicht gut ankommen. „Wir brauchen keine Ersatzmittel für den EU-Kandidatenstatus, welche die zweitklassige Behandlung der Ukraine zeigen und die Gefühle der Ukrainer verletzen“, so Außenminister Dmytro Kuleba.

Bei ihrem Besuch Mitte Juni in der Ukraine haben sich Macron und Scholz dann doch deutlich für eine rasche Gewährung des EU-Kandidatenstatus für die Ukraine ausgesprochen. Am 17. Juni 2022 sprach daraufhin auch die EU-Kommission ihre Empfehlung für einen EU-Beitrittaus. Sowohl der Ukraine als auch der Republik Moldau solle der Status von EU-Beitrittskandidaten verliehen werden. Weitere Fortschritte im Beitrittsprozess sollen jedoch an konkrete Bedingungen geknüpft werden. In beiden Ländern gebe es  Defizite im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und im Kampf gegen Korruption, betonte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

 

Status als Beitrittskandidat


Nachdem die Europäische Kommission in einer Stellungnahme den EU-Beitrittsantrag positiv bewertete, mussten anschließend alle 27 Mitgliedstaaten ebenfalls ihre Zustimmung erteilen. Erst danach konnte der Ukraine der offizielle Status eines Bewerberlandes verliehen werden. Diese Zustimmung ist auf dem EU-Gipfel am 23. Juni 2022 erfolgt. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten haben über die Empfehlung der Kommission beraten und beschlossen, der Ukraine - wie auch der Republik Moldau - den offiziellen Status eines Beitrittskandiaten zu verleihen.

 

Der Weg hin zu Beitrittsverhandlungen


Ist der offizielle Status eines Beitrittskandidaten verliehen,  können die Beitrittsverhandlungen anvisiert werden. Bis zum tatsächlichen Beginn der Beitrittsverhandlungen vergehen jedoch meist wiederum ein paar Jahre. Schon vorab müssen in der Regel Reformen umgesetzt sein, deren Entwicklung die EU in laufenden Fortschrittsberichten verfolgt. Auch im Falle eines Vetos einzelner EU-Mitgliedstaaten, verschiebt sich der Beginn der Verhandlungen weiter nach hinten.

Auf dem EU-Ukraine-Gipfel in Kiew Anfang Februar 2023 hatte der ukrainische Präsident Selenskyj gegenüber der EU-Kommission nochmals eindringlich um einen rascheren Beitritt seines vom Krieg zerrissenen Landes zur EU gebeten. Er forderte, mit den Beitrittsverhandlungen noch in diesem Jahr zu beginnen.

Am 8. November 2023 hatte sich die EU-Kommisiion für den Beginn von Beitrittverhandlungen mit der Ukraine ausgesprochen. Im Erweiterungspaket 2023 empfahl die Kommission dem Europäischen Rat, sowohl die Verhandlungen über einen EU-Beitritt mit der Ukraine als auch der Republik Moldau zu starten. Daraufhin hatte sich Ungarn gegen einen EU-Beitritt der Ukraine positioniert, die Ukraine sei „Lichtjahre" von einem Beitritt zur Europäischen Union entfernt, so Ungarns Regierungschef Viktor Orban.

Auf dem EU-Gipfel am 14. Dezember 2023 haben die EU-Staaten beschlossen, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine ((und Moldawien) aufzunehmen. Orban war der Abstimmung ferngebleiben und ließ mitteilen, sein Land würde sich enthalten. Er sprach im Nachhinein von einer „schlechten Entscheidung“, an der er sich nicht habe beteiligen wollen.

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu den Themen Ukraine, Erweiterung und Reformen, 14. Dezember 2023

Wie die belgische Ratspräsidentschaft am 14. Juni 2024 mitteilte, haben sich die EU-Staaten auf den Start von Beitrittsgesprächen mit der Ukraine und Moldau geeinigt.

 

Die eigentlichen Beitrittsverhandlungen


Auf einem EU-Ministertreffen im Juni 2024 wurde beschlossen, die Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine zu starten. Die erste Regierungskonferenz wurde am 25. Juni 2024 einberufen, somit haben die Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine (als auch mit Moldau) offiziell begonnen.

Im Zuge der Beitrittsverhandlungen werden in den kommenden Jahren in 35 Kapiteln die einzelnen Bereiche wie Wirtschaftspolitik, Außenpolitik, Rechtsstaatlichkeit und einige mehr behandelt. Die Verhandlungen werden in Beitrittskonferenzen zwischen den Regierungen der EU-Länder und der Regierung des Kandidatenstaates auf Ministerebene geführt. Ziel ist die vollständige Übernahme des rechtlichen Besitzstandes der EU durch den Beitrittskandidaten.

Um wirklich Teil der europäischen Familie zu werden, müsse die Ukraine noch viel unternehmen, sagte die Ministerin für europäische Integration der Ukraine, Olha Stefanischyna, anlässlich des Beginns der Beitrittsgespräche mit ihrem Land. Gesetzgebung, Rechtssystem, Wirtschaft - all das muss die Ukraine nun an europäische Standards anpasse. Ein Kraftakt mitten im Krieg, doch die Ukraine sei bereits auf einem gutem Weg, so Stefanischyna.

Ratifizierung und Aufnahme in die EU


Nach Abschluss aller Kapitel wird ein Entwurf eines Beitrittsvertrages aufgesetzt, dem Kommission, Rat und Parlament zustimmen müssen. Erst danach kann die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages mit der Ukraine und allen EU-Mitgliedstaaten erfolgen und nach einer anschließenden Ratifizierung die eigentliche Aufnahme als neues Mitglied der Europäischen Union vollzogen werden.

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Die Kopenhagener Kriterien – Voraussetzungen für einen EU-Beitritt

Alle zukünftigen Mitgliedsländer müssen bestimmte wirtschaftliche und politische Bedingungen, die sogenannten „Kopenhagener Kriterien“, erfüllen, um der Europäischen Union beizutreten zu können. Den folgenden Voraussetzungen müssen die neuen Mitgliedsländer daher entsprechen:

  • Stabilität der Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;
  • eine funktionierende Marktwirtschaft;
  • die Übernahme der gemeinschaftlichen Regeln, Standards und Politiken, die die Gesamtheit des EU-Rechts darstellen.

Die EU ihrerseits unterstützt diese Staaten bei der Verbesserung der Infrastruktur und Wirtschaft, hilft bei der Übernahme des EU-Rechts und stellt finanzielle Unterstützung zur Verfügung.

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PRO und CONTRA EU-Beitritt der Ukraine

10 Argumente Pro und Contra

Pro Contra
Die Ukraine gehört geografisch betrachtet zum europäischen Raum. Die Ukraine gehört aufgrund ihrer Geschichte eher dem russischen als dem europäischen Raum an. Gemeinsam mit Weißrussland (Belarus) gehörte die Ukraine zum ehemaligen Gebiet der „Kiewer Rus“. Aus dieser gemeinsamen Geschichte leitet etwa Russlands Präsident Putin seinen Anspruch auf die Ukraine ab.
Die Ukraine gehört kulturell zu Europa und ist ein ebenso christlich geprägtes Land wie andere EU-Staaten. Die EU ist derzeit schon mit den anstehenden Westbalkan-Erweiterungen überfordert.
Die Westorientierung und das Demokratiebestreben des Landes sollten mit einem EU-Beitritt weiter unterstützt werden. Die EU sollte den seit den Euromaidan-Protesten gezeigten Bemühungen der Ukraine ihrerseits entgegenkommen. Die Ukraine ist eine instabile Demokratie, die mit Rechtsstaatlichkeit, Korruption sowie im Umgang mit Minderheiten noch immer Probleme hat.
Seit vielen Jahren hat die EU der Ukraine eine Mitgliedschaft in Aussicht gestellt und dem Land jüngst Hoffnung auf eine möglichst baldige Aufnahme gemacht. Dieser Ankündigung sollte die EU nun Folge leisten und das Beitrittverfahren zügig abwickeln. Ein bevorzugter, beschleunigter EU-Beitritt der Ukraine – trotz der Demokratiedefizite – würde andere Beitrittskandidaten wie Nordmazedonien und Albanien vor den Kopf stoßen, deren Beitritt seit vielen Jahren verzögert wird.
Eine Beistandsgarantie der EU nach Artikel 42.7 des Vertrags von Lissabon würde dem Land künftig Schutz und einen sicherheitspolitischen Rahmen bieten, ähnlich der Beistandsklausel nach Artikel 5 des NATO-Vertrags. Der Beitritt der Ukraine wäre eine große finanzielle Belastung für die EU. Bereits jetzt wird von der EU und den Mitgliedstaaten Aufbauhilfe geleistet.
Die Ukraine ver­fü­gt bereits über ein voll­stän­dig rati­fi­ziertes und beson­ders weit­rei­chendes EU-Asso­zi­ie­rungs­ab­kom­men (AA) und ist insofern schon vor­be­rei­tet für einen Bei­tritt zur Union. Die ukrainische Bevölkerung ist gespalten, was einen Beitritt ihres Landes zur EU anbelangt. Über viele Jahre wurde ein Beitritt nur von etwa der Hälfte der Bevölkerung gutgeheißen.
Es gibt Stimmen, die für Länder, die jüngst einen Krieg erfahren haben, eine extra Regelung für ein bevorzugtes beschleunigtes Aufnahmeverfahren fordern. Es gibt Stimmen, die eine Beitrittsdebatte politisch betrachtet momentan für nicht opportun halten, wenn man Russland im aktuellen Krieg nicht noch zu schlimmeren Aggressionen provozieren will.
Die EU steht aufgrund des Krieges in der Ukraine in der Verpflichtung, die Ukraine in ihren Reihen aufzunehmen, da das Land die Werte der gesamten EU und die westliche Demokratie verteidigt. Realistisch betrachtet würden bis zu einer tatsächlichen Aufnahme der Ukraine in die EU beim Durchlaufen der Beitrittsetappen zwangsläufig viele Jahre – zu viele Jahre – vergehen.
Die Aufnahme der Ukraine wäre ein Gewinn für die EU. Die Ukraine ist der flächenmäßig größte Staat in Europa. Die Staatenfamilie der EU würde damit größer und stärker. Die Aufnahme der Ukraine in die EU wäre eine zusätzliche sicherheitspolitische Gefahr. Die EU bekäme eine weitere schwierige Außengrenze zu Belarus und würde direkt an Russland heranrücken.
Eine erweiterte EU bekäme auch weltpolitisch betrachtet mehr Gewicht. Die EU möchte - nach den Erfahrungen mit Zypern - nicht noch einen Staat mit ungelösten Grenzkonflikten aufnehmen und somit einen weiteren Konfliktherd ins Bündnis holen.

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Hinweise: Die hier aufgeführten Argumente stellen lediglich eine Auswahl dar. Die beiden Listen „Pro” und „Contra” sind ferner jeweils unabhängig voneinander zu betrachten, das heißt, nicht jedem Pro-Argument wurde ein dazu passendes Contra-Argument gegenübergestellt. Weiterhin sind die Argumente aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtend formuliert, so wird in manchen etwa die politische Sichtweise der Ukraine eingenommen, in anderen jene Russlands, in weiteren jene der EU oder der westlichen Staatengemeinschaft.


 

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