Armenien und die Region Bergkarabach

Entstehung und Verlauf eines Konflikts - aktuelle Situation

Der Konflikt in und um Bergkarabach sei „geregelt“, äußerte unlängst der russische Außenminister Lawrow. Das erscheint als zynisches Fazit völkerrechtswidriger, ja genozidaler Maßnahmen: Aushungerung eines zuvor abgesperrten Siedlungsraums und Militäreinsatz am 19. September 2023. Die Bilder vom Massenexodus von über 100.000 Bewohnern aus einer Region, der seit über 100 Jahren das Selbstbestimmungsrecht vorenthalten wurde, gingen um die Welt, gerieten jedoch wie fast alle Einzelheiten der an Tragödien reichen armenischen Geschichte schnell in Vergessenheit. Bei den Betroffenen nährten sie den Verdacht, dass ihre turkstämmigen Nachbarn noch immer auf die Vernichtung, zumindest auf die Vertreibung der armenischen Bevölkerung auch aus dem Südkaukasus sinnen.

Dieser Beitrag schildert die Hintergründe des Karabachkonflikts, seine Auswirkungen und die aktuelle Situation der vertriebenenen armenischen Bevölkerung.

Die Autorin: Dr. phil. Tessa Hofmann ist Philologin (Slawistik, Armenistik) und Genozidforscherin mit dem Schwerpunkt des osmanischen Genozids an indigenen Christen (1912–1922). Sie veröffentlichte Bücher und zahlreiche Zeitschriftenbeiträge zur Geschichte und Gegenwartslage Armeniens und engagiert sich menschenrechtlich in der „Gesellschaft für bedrohte Völker“ sowie in der von ihr mitbegründeten Arbeitsgruppe „Anerkennung – Gegen Genozid“, für Völkerverständigung. Sie ist außerdem wissenschaftliche Redakteurin der Webseite Virtual Genocide Memorial.

Völkermord an den Armeniern

Dieser Beitrag beschreibt den Verlauf und die Methoden des osmanischen Genozids an den einheimischen Christen und schildert die Hintergründe des Karabachkonflikts sowie seine Auswirkungen.

Völkermord an den Armeniern

Weitere Kriege und Konflikte

im postsowjetischen Raum und auf dem Balkan

Mit dem Zusammenbruch sozialistischer politischer Systeme brachen im östlichen Europa zahlreiche Separationskonflikte aus. Sie führten dazu, dass mehrere Staaten aufhörten zu existieren. Sie zerfielen zum Teil friedlich, zum Teil im Zuge von Kriegen. Es entstand eine Reihe neuer Staaten, in einigen Staaten haben Separationsbestrebungen nationaler Minderheiten bis heute zu einer politischen Destabilisierung in der Region geführt.

Kriege und Konflikte

Entstehung des Konflikts

Das Ausland nahm den Konflikt in und um Berg-Karabach hauptsächlich als Territorialkonflikt zwischen den Republiken Armenien und Aserbaidschan wahr. Tatsächlich handelt es sich um den Widerstreit zweier völkerrechtlicher Grundsätze, die beide in der sowjetischen Verfassung festgeschrieben waren: das Recht auf nationale Selbstbestimmung sowie der Grundsatz der territorialen Integrität. Letzterer ist allerdings nach Meinung von Völkerrechtlern dem Selbstbestimmungsrecht untergeordnet.

Das historische Arzach ist eine nordöstliche Randprovinz des Armenischen Hochlandes und war über Jahrhunderte in Kriegs- und Krisenzeiten eine Zufluchtsstätte für Armenier. Unter russisch-zaristischer Herrschaft gehörte es im 19. Jahrhundert zum Gouvernement Jelisawetpol (armenisch: Gandsak, aserbaidschanisch: Gandsche). Als das Zarenreich 1917 zerfiel und im Südkaukasus kurzlebige Nationalrepubliken, darunter Aserbaidschan, entstanden, versuchten aserbaidschanische Nationalisten, Arzach unter ihre Gewalt zu bringen. Ein armenischer Aufstandsversuch wurde im März 1920 blutig niedergeschlagen, als aserbaidschanische Einheiten in der historischen Hauptstadt Schuschi die armenische Bevölkerung massakrierten. 1923 entstand das sogenannte Autonome Gebiet Berg-Karabach (AGBK) unter Ausschluss nördlicher und westlicher armenischer Siedlungsgebiete sowie mit dem konfliktträchtigen Latschin-Korridor. Die gezielte wirtschaftliche und kulturelle Vernachlässigung des AGBK durch die sowjetaserbaidschanische Partei- und Staatsführung löste die massenhafte Abwanderung der arbeitsfähigen armenischen Bevölkerung in die Industriestädte Aserbaidschans aus, vor allem nach Sumgait und in die Hauptstadt Baku.

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Die Armenier Berg-Karabachs hatten ihren Zwangsanschluss an Sowjetaserbaidschan niemals akzeptiert, sondern während der gesamten Sowjetepoche unter Berufung auf das in der sowjetischen Verfassung garantierte Selbstbestimmungsrecht kontinuierlich, teils durch Eingaben ihrer Repräsentanten, teils durch Massenpetitionen gefordert, mit der Sowjetrepublik Armenien vereinigt zu werden. Sie haben durch dieses Verhalten den festen Willen zur Einheit und zur Selbstbestimmung ihrer Nation politisch überzeugend, wenngleich ohne Erfolg bekundet.

Ab Herbst 1987 regte sich, ermutigt von der sowjetischen Reformbewegung, auch im historischen Arzach der armenische Irredentismus. Unter der Parole „Miazum!“ („Vereinigung“) demonstrierten im Bezirk Schahumjan außerhalb des AGBK, dann in dessen Hauptstadt Stepanakert und schließlich in der sowjetarmenischen Hauptstadt Jerewan bis zu einer Million Menschen. Aserbaidschan versuchte, die Vereinigungsbewegung durch organisierte Massaker zu unterdrücken: In Sumgait (Ende Februar 1988), Kirowabad (Gandsche; November 1988) und Baku (Januar 1990) kam es zu Massakern an armenischen Mitbürgern. Am 2. September 1991 erklärte sich das AGBK für unabhängig von Sowjetaserbaidschan.

Da Aserbaidschan erst am 18. Oktober 1991 seinen Austritt aus der UdSSR erklärte, bestehen die Arzacher Armenier darauf, dass das AGBK zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Bestandteil Aserbaidschans war und somit das postsowjetische Aserbaidschan keinen Anspruch auf Arzach erheben könne. Ein weiteres juristisches Argument lautet, dass sich das postsowjetische Aserbaidschan nicht als Nachfolgestaat der Sowjetrepublik Aserbaidschan definiert, sondern als Nachfolger der vorsowjetischen ersten Republik Aserbaidschan, zu deren Bestand aber Berg-Karabach nicht gehörte.

Erster Karabachkrieg

Im Ersten Karabachkrieg (Dez. 1991–Mai 1994) versuchte Aserbaidschan vergeblich, Arzach wieder unter seine Kontrolle zu bringen. Bis zu 35.000 Menschen kamen um, davon nach jeweils eigenen Angaben 21.000 Aserbaidschaner und 8.500 Armenier. Die Zahlen beinhalten zivile Verluste, aber nicht mehrere tausend Vermisste auf beiden Seiten. Etwa 80.000 Armenier sowie 30.000 Aserbaidschaner flüchteten aus dem AGBK. Insgesamt wurden bis zu 700.000 Aserbaidschaner aus dem AGBK und den sieben angrenzenden Bezirken zu Binnenflüchtlingen. Ihre Integration gestaltete sich schwierig, zumal Aserbaidschan viele Flüchtlinge nahe der ehemaligen Frontlinie ansiedelte, in Gebieten, in denen eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit herrscht.

Die Republik Armenien wagte es nie, die demokratische De-facto-Republik Berg-Karabach – seit 2017: Republik Arzach – als Staat anzuerkennen, geschweige denn sie in ihren Bestand aufzunehmen. So blieb der Status von Arzach prekär, zumal es der sogenannten Minsker Gruppe der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) auch im Verlauf von 16 Jahren nicht gelang, einen Friedensschluss zwischen Arzach und Aserbaidschan zu vermitteln. Dabei verhandelte Armenien seit Herbst 1997 stellvertretend für Arzach, das als gleichberechtigter bzw. primärer Konfliktbeteiligter auf Vorschlag Armeniens aus den direkten Verhandlungen ausgeschlossen wurde.

Am 6. Dezember 1994 beschloss der Budapester Gipfel der von den Vereinten Nationen mit der Vermittlung im Karabach-Konflikt beauftragten OSZE, die Einhaltung des Waffenstillstandes zu überwachen. Damit beauftragte der amtierende OSZE-Vorsitzende einen persönlichen Stellvertreter, der seit 1995 zusammen mit seiner Gruppe in regelmäßigen Abständen die Kontaktlinie zwischen den armenischen und aserbaidschanischen Streitkräften kontrollierte. Obwohl die Minsker Gruppe damit beauftragt wurde, eine dauerhafte Friedensregelung zu erarbeiten, wurde diese nie erreicht. Den Hauptstreitpunkt bildeten die beiden völkerrechtlichen Grundsätze der territorialen Integrität sowie des nationalen Selbstbestimmungsrechts, wie sie Aserbaidschan beziehungsweise Armenien und Arzach jeweils für sich in Anspruch nahmen. Einzig und allein die Republik Armenien unterstützte Arzachs Forderung nach Unabhängigkeit.

Die Abfolge der Verhandlungsgegenstände bildete von Anfang an einen ständigen Streitpunkt: Armenien beharrte auf einer „Paketlösung“ und vor allem auf der offiziellen Anerkennung des Status Arzachs als vertrauensbildende Vorableistung. Aserbaidschan forderte das „Stufenmodell“: zunächst den Abzug der armenischen Streitkräfte aus den besetzten Bezirken Aserbaidschans, dann die Rückführung der aserbaidschanischen Flüchtlinge in diese Gebiete, und erst am Ende sollte ein gemeinsames Referendum der armenischen und aserbaidschanischen Bevölkerung Karabachs über die Zugehörigkeit des Gebiets entscheiden.

Zweiter Karabachkrieg

Enttäuscht vom langsamen Verhandlungstempo trieb Aserbaidschan seit 2004 Armenien in einen Rüstungswettlauf, den das kleinere und weit ärmere Armenien nie gewinnen konnte. Nachdem Aserbaidschan seinen Rüstungshaushalt in den vergangenen Jahren verzehnfacht hatte, griff es im  Zweiten Karabachkrieg im Herbst 2020 hochgerüstet, aber völkerrechtswidrig die Republik Arzach an und brachte ein Drittel ihres Gebiets unter seine Kontrolle.

Schon im Frühjahr 2016, im Juli 2020 und im September 2022 hatte Aserbaidschan auch die Republik Armenien angegriffen und versetzte damit offenbar deren derzeitigen Regierungschef Nikol Paschinjan so in Schrecken, dass er am 6. Oktober 2022 auf der ersten Tagung der Europäischen Politischen Gemeinschaft in Prag die „territoriale Integrität“ Aserbaidschans einschließlich Arzachs anerkannte, gegen den Protest der Betroffenen, deren Sprecher zu Recht darauf hinweisen, dass Arzach nicht zur Republik Armenien gehöre. Noch 2019 hatte allerdings Paschinjan bei seinem ersten Besuch in der Arzacher Hauptstadt Stepanakert verkündet: „Arzach ist Armenien! Basta!“ Der aserbaidschanische Präsident Alijew wertete das als Armeniens Absage an sämtliche Verhandlungsbemühungen bzw. als Begründung für Aserbaidschans Angriff im Herbst 2020. Im Verlauf dieses zweiten Karabachkrieges beging Aserbaidschan zahlreiche Kriegsverbrechen, darunter Folter an armenischen Kriegsgefangenen und Zivilisten. Die Hälfte der Bevölkerung der Republik Arzach floh, ein Drittel kehrte immerhin zurück, musste aber zwei Jahre darauf erneut flüchten.

Hungerblockade, Militärangriff und Massenexodus

Am 12. Dezember 2022 sperrten vorgebliche Öko-Aktivisten den Latschiner Korridor, die einzige Landverbindung zwischen den Republiken Armenien und Arzach. Über diese Straße gelangten täglich 400 Tonnen Güter nach Arzach bzw. exportierte Arzach 200 Tonnen in die Republik Armenien, mit der eine Wirtschafts- und Währungsunion bestand. Mitte Juni 2023 verschärfte Aserbaidschan die Blockade drastisch, weil angeblich das Internationale Rote Kreuz Handys, Zigaretten und Waffen in seinen Autos nach Arzach geschmuggelt hatte. In Arzach kam infolge von Treibstoffmangel der Öffentliche Personennahverkehr zum Erliegen und damit auch der regelmäßige Schulbesuch sowie die Versorgung von Menschen mit Behinderung. Die Zahl der Früh- und Fehlgeburten verdoppelte sich, ein 40-Jähriger verhungerte.

„Aserbaidschan begeht in einem großen Konzentrationslager Völkermord!“ So beschrieb Anfang August 2023 der Präsident der Republik Arzach in einem Fernsehinterview die Lage in seiner Heimat. Schon im August 2022 hatten Menschenrechtsorganisationen und Genozidwissenschaftler vor der „erheblichen Genozidgefahr“ für Armenier im Südkaukasus gewarnt. In seinem Expertengutachten vom 7. August 2023 schrieb Luis Moreno Ocampo, von 2003 bis 2012 der erste Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, über den Genozid in Arzach: „Es gibt dort keine Krematorien, und es gibt keine Machetenangriffe. Der Hunger ist die unsichtbare Waffe des Genozids. Wenn sich nicht sofort etwas ändert, wird diese Gruppe von Armeniern in wenigen Wochen vernichtet sein!" (übersetzt aus dem Englischen: Tessa Hofmann; vgl. den Text des Gutachtens). Moreno Ocampo bezog sich auf Artikel II der UN-Genozidkonvention („vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“). Der Internationale Gerichtshof hatte Aserbaidschan erfolglos im Februar und Juli 2023 zur Räumung des Latschin-Korridors aufgefordert.

Am 19. September 2023, nach neun Monaten der eskalierenden Isolation und Aushungerung, griff Aserbaidschans Militär die Republik Arzach an. Im Zuge dieses als „Antiterrorismusaktion“ verharmlosten Angriffs beschoss Aserbaidschan auch Wohngebiete. Mindestens 200 Einwohner starben, über 400 wurden verletzt. Die Selbstverteidigungsarmee der Republik Arzach kapitulierte nach anderthalb Tagen, um weiteres Blutvergießen zu vermeiden. Aserbaidschan verlangte die Entwaffnung der karabach-armenischen Streitkräfte sowie die Selbstauflösung des Parlaments und der Regierung Arzachs und begann kurz darauf mit der schon früher angedrohten Festnahme und strafrechtlich Verfolgung von deren Mitgliedern.

Die übrige Bevölkerung – über 100.600 Menschen – floh binnen weniger Tage durch den nun entsperrten Latschin-Korridor in die Republik Armenien. Nicht alle blieben dort; über 3.000 entschieden sich mit Stand 22. Oktober 2023 zur Flucht in Drittstaaten, da es in Armenien an Arbeitsplatzen sowie Wohnraum fehlt und weitere aserbaidschanische Angriffe befürchtet werden.
Der Massenexodus bildete zugleich ein Referendum für die Freiheit. Zwar hatte der aserbaidschanische Präsident Ilham Alijew in einem Fernsehinterview am 10. Januar 2023 den Bewohnern der Republik Arzach zugesagt, dass sie unter „aserbaidschanischer Flagge“ die gleichen Rechte und Sicherheiten besitzen würden wie alle anderen Bürger des Landes, doch nach den Erfahrungen der Karabachkriege sowie der Hungerblockade glaubte ihm keiner der Betroffenen.

Die Auswirkungen des Schicksals und Verlusts von Arzach sind groß. Fast alle Armenier sehen darin eine Fortsetzung des osmanisch-jungtürkischen Genozids von 1915, was durch die aserbaidschanisch-türkische Doktrin von „einer Nation in zwei Staaten“ („Hejdar Alijew“) und die engen wirtschaftlichen, politischen und militärischen Beziehungen zwischen der Türkei und Aserbaidschan bestärkt wird. Die Untätigkeit der Staatengemeinschaft während der Hungerblockade ruft wie im Ersten Weltkrieg das Gefühl hervor, dass die Welt gleichgültig dem Untergang der armenischen Nation zusieht. Diese abgrundtiefe Enttäuschung schließt auch Russland ein, das bisher als Armeniens Schutzmacht galt. Doch die knapp 2.000 Mann starken russischen „Friedenstruppen“, die in Berg-Karabach die Einhaltung des trilateralen Waffenstillstands vom 10. November 2020 gewährleisten sollten, blieben untätig, als Aserbaidschan den Latschinkorridor sperrte und am 19. September 2023 militärisch angriff.

Und wie weiter?

Armenien hat mit Arzach/Bergkarabach ein weiteres Siedlungsgebiet verloren, das Armenier über zweieinhalb Jahrtausende kulturell geprägt haben. Sie befürchten nun zu Recht die Zerstörung oder mindestens kulturelle Aneignung der rund 20.000 armenischen Baudenkmäler im historischen Arzach, von denen bereits nach dem zweiten Karabachkrieg bis zu 2.000 Objekte armenischen historischen und kulturellen Eigentums unter aserbaidschanische Kontrolle geraten waren. In Nachitschewan zerstörte zwischen 1997 und 2006 die aserbaidschanische Armee mit Bulldozern systematisch 28.000 armenische Baudenkmäler, darunter 89 mittelalterliche Kirchen, 5.840 Kreuzsteine sowie 22.000 alte Grabsteine. Besonders betroffen war der 1.500 Jahre alte historische armenische Friedhof von Dschura, der jetzt der Armee Aserbaidschans als Truppenübungsplatz dient.

Ebenfalls real sind Befürchtungen vor weiteren Angriffen Aserbaidschans auf die Republik Armenien. Der aserbaidschanische Verteidigungsminister Safar Abijew erklärte bereits 2001: „Armenien muss immer daran denken, dass das, was Aserbaidschan gestern akzeptiert hat, heute und morgen nicht mehr akzeptiert wird. Aserbaidschan wird nicht wollen, dass ein abgetrennter Staat, also Nachitschewan, vom aserbaidschanischen Festland abgeschnitten wird. Diese Frage wird morgen aufgeworfen werden.“ Auf die Frage, ob die aserbaidschanische Armee bereit sei, „nach Jerewan zu gehen“, antwortete der General: „Wir können sogar noch weiter gehen. […] Der armenische Staat wurde auf den besetzten aserbaidschanischen Gebieten mit einer Fläche von 29.000 Quadratkilometern gegründet.“ (zitiert nach: Ronald Grigor Suny: The Pawn of Great Powers: The East–West Competition for Caucasia; übersetzt aus dem Englischen: Tessa Hofmann) Der Sprecher des aserbaidschanischen Verteidigungsministeriums, Oberst Ramiz Melikow, war noch extremer: „In den nächsten 25 bis 30 Jahren wird es keinen armenischen Staat im Südkaukasus geben. Diese Nation ist ein Ärgernis für ihre Nachbarn und hat kein Recht, in dieser Region zu leben. Das heutige Armenien wurde auf historischem aserbaidschanischem Boden errichtet. Ich glaube, dass diese Gebiete in 25 bis 30 Jahren wieder unter aserbaidschanische Gerichtsbarkeit fallen werden.“ (Zerkalo, August 4, 2004; zitiert nach: Suny, a.a.O.).  In Aserbaidschan wurde ein aufwendiger Bildband veröffentlicht, der die Denkmäler des „westlichen Aserbaidschan“, das heißt des heutigen Armeniens, zeigt.

„Genocide Watch“ beklagt, dass fehlende Sanktionen Baku in seiner ahistorischen Ideologie so ermutigt. So habe Ilham Alijew ein „Großes Rückkehrprogramm“ angekündigt, als dessen Ergebnis 140.000 Aserbaidschaner nicht nur Arzach, sondern auch die südliche Provinz Sjunik der Republik Armenien besiedeln sollen. Aserbaidschan sei zudem seit 2020 mehrfach nach Armenien vorgedrungen und kontrolliere nun 215 qkm des republik-armenischen Staatsgebiets (Genocide Watch; Ani Tonoyan: Genocide Warning: Azerbaijan's Planned Invasion of Armenia, October 2023).

Weltweite Diaspora

Von schätzungsweise zehn Millionen armenischstämmiger Weltbevölkerung leben heute nur etwa drei Millionen nominell in der Republik Armenien; vermutlich liegt die eigentliche Bevölkerungszahl dort unter drei Millionen.

Die „Entwurzelung“ der armenischen Bevölkerung aus ihrer ursprünglichen Heimat infolge von Genozid und Verfolgung hat im 20. Jahrhundert zu einer außerordentlichen Zunahme armenischer Diasporen geführt. Die „Islamische Revolution“ im Iran (1979) sowie der Bürgerkrieg im Libanon (1975–1990) verringerten auch in diesen Staaten die traditionell starke armenische Gemeinschaft.

Die größte Diasporagemeinschaft besteht seit der Selbstauflösung der UdSSR in Russland (über zwei Millionen, davon eine halbe Million altansässige Russland-Armenier), gefolgt von den USA (1,5 bis 2 Millionen, davon die Hälfte im Bundesstaat Kalifornien) und Frankreich (600.000, davon 100.000 in Paris). Die Zahl der in Deutschland lebenden Armenier wird auf 50.000 bis 80.000 geschätzt, von denen etwa 60 Prozent selbst oder durch ihre Vorfahren aus der Türkei stammen, gefolgt von Armeniern aus dem postsowjetischen Raum.

Wer darf sich Armenier nennen? Dafür gibt es keine festen Regeln. Es ist eine Frage der Selbstdefinition, die sehr unterschiedlich ausfallen kann. Charakteristisch sind „Bindestreich-Identitäten“ („Türkei-Armenier“) bzw. fluide Identitäten.

Linksammlung

Quellen & weitere Infos

Literaturhinweise

Literaturhinweise

Babajew, Aser/Grusha, Xenija/Rogova, Vera: „Gerechtigkeit“ als Sackgasse oder Ausweg. Konfliktlösungsstrategien für Bergkarabach, in: Osteuropa, Vol. 64 (2014), Nr. 7, S. 105–120.

Center for Security Studies Analysen zur Sicherheitspolitik: Berg-Karabach: Hindernisse für eine Verhandlungslösung. Nr. 131, April 2013, S. 1–4.

Crisis Group: The Nagorno Karabakh Conflict: A Visual Explainer, letzte Aktualisierung: 15.02.2022, online unter: https://www.crisisgroup.org/content/nagorno-karabakh-conflict-visual-explainer.

de Waal, Thomas: Black Garden: Armenia and Azerbaijan through Peace and War, New York 2003.

Dekoder: Wittke, Cindy „Krieg um Bergkarabach“.

Dehdashti-Rasmussen, Rexane: Der Konflikt um Berg-Karabach: Ursachen, Verhandlungsstand und Perspektiven, in: IFSH, OSZE-Jahrbuch 2007, Baden-Baden 2007, S. 209–232.

Fischer, Sabine: Die russische Politik in den ungelösten Konflikten, in: dies. (Hrsg.): Nicht eingefroren! Die ungelösten Konflikte um Transnistrien, Abchasien, Südossetien und Berg-Karabach im Lichte der Krise um die Ukraine, SWP-Studie, Juli 2016, Berlin.

Friedensgutachten 2021, darin: Kapitel 1: Krieg in Osteuropa/Bewaffnete Konflikte, online unter: http://www.friedensgutachten.de/2021/ausgabe.

Grigoryan, Harutyun: Armenisch-russische Beziehungen: Geschichte, Realität und Beweggründe der beiden Partner, in: Russland-Analysen, Nr. 367, 01.03.2019.

Gromes, Thorsten: Does Peacekeeping Only Work in Easy Environments? An Analysis of Conflict Characteristics, Mission Profiles, and Civil War Recurrence, in: Contemporary Security Policy, Vol. 40 (2019), Nr. 4, S. 459–480.

Russland-Analysen. Nr. 394, 20.11.2020 https://www.laender-analysen.de/russland-analysen/394/RusslandAnalysen394.pdf

Schmidt, Hans-Joachim: The Four-Day War Has Diminished the Chances of Peace in Nagorno-Karabakh, in: IFSH, OSCE Yearbook 2016, Baden-Baden 2016, S. 111–123.

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