NATO und EU

Die Bedeutung des Bündnisses für eine europäische Sicherheitsordnung

Die NATO und die Europäische Union können heute als die zentralen Organisationen für die europäische Sicherheitsordnung angesehen werden. Bis auf Russland, Belarus, die Schweiz und einige Kleinststaaten gehören alle europäischen Staaten einer der beiden Organisationen an oder haben eine Aufnahme in diese beantragt. Entsprechend spielt das Beziehungsgeflecht zwischen diesen eine zentrale Rolle in der europäischen Sicherheitsarchitektur. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Beitrag von Daniel Göler das Wechselverhältnis zwischen der NATO und einer sicherheits- und verteidigungspolitischen Komponente des Europäischen Integrationsprozesses. Hierbei werden die historischen Entwicklungslinien von den Anfängen des Integrationsprozesses bis heute nachgezeichnet, wobei auch gescheiterte Integrationsinitiativen auf europäischer Seite mit in den Blick genommen werden. Dabei werden sowohl die praktische Kooperation und Arbeitsteilung zwischen den beiden Organisationen betrachtet als auch die zwischen europäischer Eigenständigkeit und transatlantischer Ausrichtung schwankenden konzeptionellen Vorstellungen. Abschließend werden die künftigen Herausforderungen und das Verhältnis der Organisationen zueinander beleuchtet.

Auch wenn der Europäische Integrationsprozess rückblickend vielfach als wirtschaftspolitisches Integrationsprojekt gedeutet wird, stand an seinem Anfang die Frage, wie sich nach dem Zweiten Weltkrieg eine stabile europäische Sicherheitsordnung unter Einschluss Deutschlands etablieren lassen könnte (Göler 2017: 735). So hatte Jean Monnet, einer der Gründerväter des Europäischen Integrationsprozesses, bereits 1943 in einem Memorandum für die französische Exilregierung erste Überlegungen zur Schaffung einer Föderation oder „europäischen Einheit“ („une Fédération ou une ‚entité européenne‘“, Monnet 1943: 279) unter Einbindung Deutschlands entwickelt, die eine dauerhafte Friedensordnung in Europa schaffen sollte („paix constructive et durable“; Monnet 1943: 274). Die Schuman-Erklärung vom 9. Mai 1950, die auf Monnet zurückgeht und mit dem Vorschlag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) als Geburtsstunde des Europäischen Integrationsprozesses gilt, bezeichnet den Beitrag eines organisierten Europas als „unerläßlich für die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen“ (Schuman 1950). Dem Kontext der unmittelbaren Nachkriegszeit entsprechend wurde dabei die Hauptaufgabe einer künftigen europäischen Friedensordnung in der Einbindung Deutschlands gesehen. Die EGKS sollte daher dem Ziel dienen, dass „jeder Krieg zwischen Frankreich und Deutschland nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich ist“ und „den ersten Grundstein einer europäischen Föderation bilden, die zur Bewahrung des Friedens unerläßlich ist“ (Ebd.).

Da das europäische Integrationsprojekt von Anfang an eine sicherheitspolitische Dimension hatte und somit schon immer in einem Spannungsverhältnis zur 1949 gegründeten NATO stand,zeichnet der folgende Beitrag die Entwicklung der europäischen Sicherheitsordnung seit dem Zweiten Weltkrieg unter besonderer Berücksichtigung Berücksichtigung des Verhältnisses von Europäischer Integration und NATO nach. In einem ersten Schritt wird die Gründungsphase der Europäischen Integration betrachtet, in der sich die für den Kalten Krieg prägende Arbeitsteilung zwischen den damaligen Europäischen Gemeinschaften (als Vorläufer der heutigen EU) und der NATO etablierte. In einem zweiten Schritt werden anhand verschiedener gescheiterter Initiativen zur Etablierung einer sicherheitspolitischen Komponente der Europäischen Gemeinschaften die grundsätzlich divergierenden Vorstellungen über das Verhältnis von NATO und Europäischer Integration skizziert, bevor in einem dritten Teil auf die Neuordnung der Sicherheitsordnung in Europa nach dem Ende des Kalten Krieges eingegangen wird. Abschließend beleuchtet der Beitrag aktuelle Entwicklungen des Verhältnisses zwischen NATO und EU und gibt einen Ausblick auf künftige Herausforderungen.

Autor:

Prof. Dr. Daniel Göler ist Inhaber des Jean-Monnet-Lehrstuhls für Europäische Politik an der Universität Passau. Zuvor war er Leiter des Forschungsbereichs Europäische Streitkräfteintegration am Sozialwissenschaftlichen Institut der Bundeswehr und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europäische Politik. Seine Forschungsschwerpunkte sind institutionelle Reformfragen der EU und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU.

NATO-FAQ: NATO-Infos kurz gefasst

Die wichtigsten Fragen und Antworten

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NATO-FAQ

NATO - Strategiewandel

Mit dem Ende der Ost-West-Konfrontation entfiel für die NATO und ihre Mitgliedstaaten die unmittelbare Bedrohung durch einen mächtigen Gegner. Allerdings brachen verdrängte Konflikte wieder auf und es entstanden neue Risiken für die europäische wie auch die globale Stabilität. Die NATO entschied sich in dieser Situation für eine strategische Neuausrichtung. Trotz Rückschlägen wie in Afghanistan erwarb die NATO so neue strategische Fähigkeiten, die auch nach der Rückbesinnung auf ihre Kernaufgaben in Abschreckung und kollektiver Verteidigung in Folge der russischen Aggressionen in der Ukraine bedeutsam sind.

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NATO - Beziehungen zu Russland

Für einen kurzen Moment hatten sich zu Beginn der 1990er Jahre die Spannungen zwischen dem Westen und der Sowjetunion bzw. Russland aufgelöst. Doch der Annäherung auf Wegen der Verhandlungen folgte bald erneut Misstrauen und Entfremdung, die spätestens seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim 2014 wieder in Gegnerschaft mündete. Dieser Beitrag beleuchtet die verschiedenen Etappen der NATO-Osterweiterung und der damit verbundenen Haltung der NATO-Mitgliedstaaten und Russlands.

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Die Entstehung der Europäischen Sicherheitsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg

Während die Schuman-Erklärung und die EGKS sicherheitspolitisch den Fokus auf die Einbindung (West-)Deutschlands legten, diente die NATO primär auch dem Ziel der Sicherung des freiheitlichen Teils des europäischen Kontinents vor einer potentiellen Bedrohung durch die Sowjetunion (vgl. dazu auch den Beitrag von Martin Deuerlein in dieser Ausgabe). Mit der dramatischen Verschärfung des Ost-West-Konflikts nach Beginn des Koreakrieges rückte dann aber auch die Verteidigung Westeuropas in den Fokus der Überlegungen zur Weiterentwicklung des Europäischen Integrationsprozesses. Im Zentrum stand dabei die Frage, wie man das Potenzial der Bundesrepublik für die Verteidigung Westeuropas nutzen, gleichzeitig aber auch den Bedenken der westlichen Partner vor einer Wiederbewaffnung (West-)Deutschlands Rechnung tragen könnte. Das Ergebnis war der am 24. Oktober 1950 vorgestellte Pleven-Plan (benannt nach dem französischen Ministerpräsidenten René Pleven) zur Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG-Vertrag 1950). Dieser sah die Schaffung einer integrierten europäischen Armee unter Einschluss bundesdeutscher Verbände vor (Seiller 2018: 36 ff.). Nationale Armeen wären ausgeschlossen bzw. nur in klar definierten Ausnahmefällen möglich gewesen (Art. 9 und 10 EVG-Vertrag). Das EVG-Projekt wäre damit hinsichtlich der Integrationstiefe weit über alles hinausgegangen, was die EU heute im Bereich der sicherheits- und verteidigungspolitischen Integration erreicht hat. Zentral für die gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur war, dass das EVG-Projekt nicht in Konkurrenz oder Abgrenzung, sondern in Ergänzung bzw. komplementär zur NATO konzipiert war. So beinhaltete der EVG-Vertrag Regeln für gemeinsame Sitzungen des künftigen EVG-Rates und des Nordatlantikrates der NATO (Art. 47 EVG-Vertrag) und umfasste ein eigenes Protokoll zu den EVG-NATO Beziehungen.

Der EVG-Vertrag wurde im Mai 1952 von allen damaligen EGKS-Staaten unterzeichnet, scheiterte allerdings 1954 im Ratifizierungsprozess in der französischen Nationalversammlung (Ruane 2000, Noack 1977). Da ein substanzieller Verteidigungsbeitrag der Bundesrepublik im Rahmen des Ost-West-Konflikts für unverzichtbar gehalten wurde, kam es als Ersatzlösung 1955 zum NATO-Beitritt der Bundesrepublik (Jansen 1992: 143 ff). Zwar wurde parallel hierzu auch die Westeuropäische Union (WEU) ins Leben gerufen, welche den deutschen NATO-Beitritt in ein europäisches Integrationsformat einbinden sollte (Woyke 1995: 439). Allerdings stand die WEU einerseits klar außerhalb des EKGS-Projekts und der späteren Europäischen Gemeinschaften und war andererseits faktisch nur eine institutionelle Hülse, die sich nie zu einem wirklichen sicherheitspolitischen Akteur entwickeln konnte.
Da sich die EGKS-Staaten nach dem Scheitern des EVG-Projektes darauf konzentrierten, den Integrationsprozess zunächst im wirtschaftspolitischen Bereich fortzusetzen – was zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) führte –, kam es zu einer Entkopplung zwischen (wirtschaftspolitischer) Integration und sicherheitspolitischer Kooperation in Europa. Erstere vollzog sich im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom), letztere ausschließlich im Rahmen der NATO. Die Vorstellung einer eigenständigen europäischen sicherheitspolitischen Integration in Ergänzung zur NATO hatte sich damit zunächst erübrigt.

NATO und Europäische Gemeinschaften zwischen Entkopplung und Konkurrenz

Während die zuvor beschriebene Arbeitsteilung die Sicherheitsordnung in Europa für die nächsten Jahrzehnte auf operativer Ebene bestimmte, gab es konzeptionell durchaus Initiativen zur Entwicklung einer eigenständigen sicherheitspolitischen Komponente der Europäischen Gemeinschaften. Im Unterschied zu den 1950er Jahren hatten diese aber eine andere Stoßrichtung: Es ging nicht mehr darum, (künftige) militärische Kapazitäten der Bundesrepublik in eine gesamteuropäische Sicherheitsordnung zu integrieren – diese Frage hatte sich mit der Aufstellung der Bundeswehr und dem NATO-Beitritt der Bundesrepublik zwischenzeitlich erübrigt –, sondern es ging um die sicherheitspolitische Rolle der Europäischen Gemeinschaften im Verhältnis zu den USA und der NATO. Der erste substanzielle Vorstoß hierzu kam von französischer Seite und war von der sicherheitspolitischen Konzeption des französischen Präsidenten Charles de Gaulle geprägt, die auf französische bzw. europäische Eigenständigkeit abzielte (Lefebvre 2021) und auf Distanz zu den USA und Großbritannien ging. Vor diesem Hintergrund entstand das Konzept der Fouchet-Pläne (benannt nach dem französischen Botschafter Christian Fouchet) vom November 1961 und Januar 1962 zur Errichtung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Soutou 1990). In den Europäischen Gemeinschaften stießen diese Vorschläge aus zwei Gründen auf Widerstand. Zum einen zielten die Pläne auf einen grundsätzlichen Umbau der Europäischen Gemeinschaften hin zu einer stärkeren intergouvernementalen Ausrichtung, zum anderen wurde der Entwurf als Versuch eines europäischen Konkurrenzmodells zur NATO wahrgenommen (Vanke 2001). Denn anders als der EVG-Vertrag sahen die Fouchet-Pläne keinerlei Koordinierung der geplanten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit der NATO vor.

Auch wenn die Fouchet-Pläne stark von persönlichen Vorstellungen de Gaulles geprägt waren, trafen sie in Europa doch auf eine veränderte Grundstimmung. Das Aufkommen strategischer Nuklearwaffen bzw. von Interkontinentalraketen machte die USA auch auf ihrem eigenen Territorium verwundbar. Damit stellte sich die Frage, ob die USA im Ernstfall wirklich bereit wären, Europa gegen einen sowjetischen Angriff zu verteidigen. Entsprechend fanden sich Überlegungen zu mehr europäischer Eigenständigkeit auch in anderen europäischen Ländern. Das Projekt einer sicherheits- und verteidigungspolitischen Integration wurde daher in der Folgezeit in verschiedenen Initiativen zur Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaften aufgegriffen. Hierzu zählen der Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Europäische Union aus dem Jahr 1975 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften 1975), der im Auftrag der Staats- und Regierungschefs ausgearbeitete und vom damaligen belgischen Premierminister Leo Tindemans vorgelegte Tindemans-Bericht mit Reformvorschlägen zur Überwindung der integrationspolitischen Krisen der 1970er Jahre (Tindemans 1975) sowie der sogenannte Spinelli-Entwurf aus dem Jahr 1984, ein vom Europäischen Parlament angenommener Vorschlag für einen Vertrag zur Gründung einer Europäischen Union, welche die bisherigen Europäischen Gemeinschaften ersetzen sollte (Europäisches Parlament 1984). Da diese Initiativen alle scheiterten, blieben die Europäischen Gemeinschaften zunächst aber ein wirtschaftliches Integrationsprojekt und die NATO weiterhin der zentrale Rahmen der westeuropäischen Sicherheitsordnung.

Die Etablierung der ESVP/GSVP

Mit dem Ende des Ost-West-Konflikts trat die Neuordnung der europäischen Sicherheitsordnung und damit auch einer sicherheits- und verteidigungspolitischen Komponente der Europäischen Gemeinschaften und deren Verhältnis zur NATO wieder auf die Agenda. Die Gründe hierfür waren vielschichtig. Zum Ersten führten die Umbrüche in Mittel- und Osteuropa nicht nur zum Ende der unmittelbaren Blockkonfrontation, sondern es gab auch die Erwartung, dass die demokratischen Transformationsprozesse letztlich zu einer gesamteuropäischen demokratischen Friedensordnung führen würden. Besonders deutlich zeigt sich dies in der Charta von Paris, die postuliert, dass das „Zeitalter der Konfrontation und der Teilung Europas […] zu Ende gegangen“ sei, und das die Ziel formuliert, „die Demokratie als die einzige Regierungsform unserer Nationen aufzubauen“ (Charta für ein Neues Europa 1990). Aber auch Metaphern wie die des „gemeinsamen Hauses Europas“ (Bachem/Battke 1991), auf die nach Ende des Kalten Krieges verstärkt zurückgegriffen wurde, oder die des „Endes der Geschichte“ (Fukuyama 1989) unterstreichen die Erwartung einer an das Konzept des demokratischen Friedens (Hasenclever 2017: 79–88) angelehnten gesamteuropäischen integrativen Friedensordnung. Entsprechend relativierte sich die Bedeutung der NATO für die Gewährleistung der existenziellen Sicherheit der Staaten der Europäischen Gemeinschaften. Zum Zweiten eröffnete das Ende der Blockkonfrontation neue Spielräume zu eigenständigem sicherheitspolitischem Agieren der europäischen Staaten. Zum Dritten stellte sich die Frage, ob nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes weiterhin von einer weitgehenden Interessenkongruenz zwischen den USA und (West-)Europa ausgegangen werden könne. Dies vergrößerte nochmals die Notwendigkeit eigener sicherheits- und verteidigungspolitischer Strukturen in den Europäischen Gemeinschaften. Und zum Vierten verdeutlichten die 1991 beginnenden Kriege im Zerfallsprozess des ehemaligen Jugoslawiens und die mangelnde Fähigkeit der europäischen Staaten, die Krise zu begrenzen, die Notwendigkeit einer eigenständigen sicherheitspolitischen Komponente des Europäischen Integrationsprozesses.

Vor diesem Hintergrund etablierte die EU mit dem Vertrag von Maastricht (1992) eine eigenständige Außen- und Sicherheitspolitik, wobei ihr Verhältnis zur NATO in den Beratungen einer der zentralen Konfliktpunkte war. Während die niederländische Ratspräsidentschaft im Juni 1991 eine stark integrierte Außen- und Sicherheitspolitik vorschlug (de Schoutheete 1997: 54–57), lehnten die britische und portugiesische Regierung diese ab, da sie hierin eine mögliche Unterminierung der Rolle der NATO sahen (Regelsberger 2004: 14). Daher wurde die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) weit weniger ambitioniert ausgestaltet und eine gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik nur als langfristige Entwicklungsoption in den Vertrag von Maastricht aufgenommen (Art. J.4.1 Vertrag von Maastricht).

Bei der Konkretisierung dieser Entwicklungsoption spielte das Verhältnis zur NATO erneut die zentrale Rolle. Besonders deutlich zeigt sich dies an der Reaktion der damaligen US-Außenministerin Madelaine Albright auf die britisch-französische Erklärung von Saint-Malo, die als Geburtsstunde der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) angesehen werden kann (Saint-Malo-Declaration 1998). In ihrem Statement forderte Albright: „Any initiative must avoid pre-empting Alliance decision-making by de-linking ESDI [European Security and Defence Identity] from NATO, avoid duplicating existing efforts, and avoid discriminating against non-EU members“ (Albright 1998, Hervorhebung durch den Verfasser). Diese drei „Ds“ wurden für die weitere Debatte bestimmend. Die auf den Gipfeln von Köln und Helsinki 1999 beschlossene Etablierung der ESVP folgte dementsprechend dem Konzept, dass die EU primär Fähigkeiten für Szenarien aufbauen sollte, in denen die NATO als Ganzes nicht handlungsfähig oder handlungswillig ist. Um eine Duplizierung von NATO-Strukturen zu vermeiden, wurde die ESVP institutionell sehr schwach ausgebaut. Das Aufgabenspektrum der ESVP wurde seit dem Vertrag von Amsterdam, der 1999 in Kraft trat, durch die sogenannten Petersberg-Aufgaben definiert. Diese umfassten – abgesehen von der Landes- und Bündnisverteidigung – Missionen im gesamten sicherheitspolitischen Spektrum bis hin zu Kampfeinsätzen und friedensschaffenden Maßnahmen (Schmertzing 2011).

Auf Grundlage der Erfahrungen der Kriege im ehemaligen Jugoslawien in den 1990er Jahren standen zunächst Szenarien im Vordergrund, die sich auf eine eigenständige – von den USA und der NATO unabhängige – regionale Konfliktlösung in Europa bezogen. Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 – und auch aufgrund des Ausbleibens weiterer Krisen ähnlich der Jugoslawienkriege – verlagerte sich der Schwerpunkt dann in Richtung der Bekämpfung sogenannter „neuer Bedrohungsszenarien“, die sowohl in der nationalen Sicherheitsstrategie der USA aus dem Jahr 2002 als auch in der ersten europäischen Sicherheitsstrategie aus dem Jahr 2003 im Zentrum standen. Diese neuen Bedrohungsszenarien umfassten den internationalen Terrorismus, regionale Konflikte, organisierte Kriminalität, Staatsversagen und die Proliferation von Massenvernichtungswaffen (Berenskoetter 2005).
Grundproblem aller Überlegungen zum Aufbau von EU-Kapazitäten war von Anfang an, dass die übergroße Mehrheit der EU-Staaten auch NATO-Mitglieder waren und hier NATO und EU im Ernstfall auf dieselben nationalen Kapazitäten zurückgreifen müssten. Diese Konstellation wird auch mit dem Begriff des single set of forces (Gareis 2013: 129) bezeichnet. Zur Lösung der hieraus resultierenden Abstimmungsproblematik wurden unter anderem im Jahr 2003 die sogenannten Berlin-Plus-Vereinbarungen zwischen NATO und EU geschlossen, welche die Kooperation beider Organisationen regeln (Howorth 2009: 96–97). Darin wird insbesondere festgehalten, dass beide Organisationen eng kooperieren, sich gegenseitig konsultieren und sicherheitsrelevante Informationen austauschen; die EU nur dort handelt, wo die NATO als Ganzes nicht handeln möchte; und unter welchen Bedingungen die EU für militärische Missionen auf Planungs- und Kommando-Kapazitäten der NATO zugreifen kann. Auf operativer Ebene wurde das Problem des single set of forces insbesondere zur Jahrtausendwende im Kontext des sogenannten Helsinki Headline Goals intensiv diskutiert. Dieses sah vor, eine European Rapid Reaction Force von ca. 60.000 Soldatinnen und Soldaten aufzustellen – ein Plan, der zumindest in Teilbereichen zu Konflikten mit den NATO-Verpflichtungen der Mitgliedstaaten geführt hätte, insbesondere in Bezug auf die von Zielsetzung und Umfang ähnlich ausgerichtete NATO Response Force. Allerdings wurde dieses Headline Goal nie implementiert (Toje 2011: 49-50) und später durch das Battle Group-Konzept ersetzt. Dieses beschränkte sich darauf, dass die Mitgliedstaaten rotierend jeweils zwei Verbände im Umfang von nur 1500 bis 2500 Soldatinnen und Soldaten für kurzfristige Kriseninterventionsmissionen vorhalten sollten, was im Hinblick auf die NATO-Verpflichtungen als weniger problematisch eingestuft werden konnte (Biscop 2004: 524).

Die weitere Ausgestaltung der ESVP und deren Verhältnis zur NATO wurde dadurch erschwert, dass es innerhalb der EU nach wie vor einen Grundsatzkonflikt gab, der sich an den Positionen Frankreichs und Großbritanniens festmachen ließ. Während Frankreich in gaullistischer Tradition die EU als eigenständigen – und durchaus in Abgrenzung zu den USA zu sehenden – sicherheitspolitischen Akteur etablieren wollte, lehnte Großbritannien dies aufgrund seiner transatlantischen Ausrichtung strikt ab. Symbol dieses Konflikts waren die Debatten um ein europäisches Hauptquartier, dessen Einrichtung von Frankreich und auch Deutschland wiederholt gefordert, von Großbritannien aber blockiert wurde (Göler/Jopp 2011: 280).

Die Implikationen dieses Grundsatzkonflikts für die Europäische Sicherheitsordnung zeigten sich im ersten Jahrzehnt nach der Etablierung der GSVP primär auf konzeptioneller Ebene. Denn die Verlagerung der sicherheitspolitischen Schwerpunkte in der Post-9/11-Dekade auf globales Krisenmanagement und die Bekämpfung sogenannter neuer Bedrohungsszenarien ließ eine pragmatische Arbeitsteilung zwischen EU und NATO auf operativer Ebene zu. Diese ließ sich auf folgende Kurzformel bringen: Begrenztere Missionen im geographischen Umfeld der EU sowie ziviles Krisenmanagement waren Aufgaben der EU und umfassendere Operationen mit hoher militärischer Intensität solche der NATO. Zudem führten die begrenzten militärischen Kapazitäten auf EU-Seite dazu, dass es faktisch keine wirklichen Konkurrenzsituationen gab. Eher umgekehrt wurde es zum Problem, wenn sich in Krisensituationen weder NATO noch EU engagieren wollten, wobei die USA immer wieder eine stärkere Verantwortungsübernahme der EU anmahnten. Da die im Rahmen der Osterweiterung neu beigetretenen EU-Mitgliedstaaten bereits zuvor in die NATO aufgenommen wurden und Fragen der Landes- und Bündnisverteidigung in den 2000er Jahren in den akuten Bedrohungsszenarien kaum noch eine Rolle spielten, erübrigte sich zudem die Frage, inwiefern die ESVP einen Beitrag zur Verteidigung einer direkten Bedrohung einzelner EU-Staaten leisten sollte.

Entwicklungen seit dem Vertrag von Lissabon 2009

Mit dem 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon wurde der Rahmen für die ESVP, die in Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) umbenannt wurde, weiterentwickelt. Vor allem wurde mit Art. 42.7 des EU-Vertrages eine militärische Beistandsklausel eingeführt, durch welche die EU zumindest de jure zu einem Akteur der kollektiven Verteidigung wurde (Biscop 2016) und damit Kompetenzen im Kernbereich der Zuständigkeit der NATO erlangte. Die in den Folgejahren erfolgten Vertiefungsschritte, wie die Etablierung der sogenannten Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit zur Entwicklung von sicherheitspolitischen Kapazitäten, die Einrichtung von – wenn auch begrenzten – Einsatzführungsstrukturen auf EU-Ebene („EU-Hauptquartier“), die Schaffung von neuen gemeinsamen Finanzierungsinstrumenten für Rüstungsprojekte, gemeinsame Missionen und die Unterstützung von Partnern in internationalen Konflikten (Europäischer Verteidigungsfonds und Europäische Friedensfazilität) sowie die zunehmende Rolle der EU-Kommission in sicherheitspolitischen Fragen erklären sich neben dem Vertrag von Lissabon aber auch aus einer Reihe weiterer Entwicklungen. Erstens kehrte Frankreich 2009 in die militärischen Strukturen der NATO zurück, womit der zentrale Befürworter einer eigenständigen europäischen Sicherheitspolitik wieder NATO-„Vollmitglied“ war (Pesme 2010). Zum Zweiten wurde im Jahr 2010 David Cameron britischer Pemierminister und schlug einen EU-skeptischen Kurs ein, der 2016 im Brexit-Referendum mündete (Göler 2014: 336), durch welches der bedeutendste Kritiker einer eigenständigen sicherheits- und verteidigungspolitischen Rolle der EU aus dieser ausschied. Und drittens propagierte 2010 die Obama-Regierung den Pivot to Asia (Shambaugh 2013), womit sich die Frage des künftigen Engagements der USA in Europa in einer neuen Weise stellte: Wurde das Verhältnis NATO-EU seit Albrights drei „Ds“ primär im Hinblick auf eine mögliche Unterminierung der transatlantischen Partnerschaft durch eine sicherheits- und verteidigungspolitische Komponente der EU diskutiert, stand nun ein möglicher Rückzug der USA aus Europa im Raum. Die Wahl von Donald Trump im Jahr 2016 und die mehrfache Infragestellung der NATO während seiner Amtszeit haben dieses Szenario nochmals verstärkt. Hinzu kommt die militärische Aggression Russlands gegenüber der Ukraine, die seit 2014 die Gefahr klassischer Kriege und damit die Landes- und Bündnisverteidigung wieder ins Zentrum der Überlegungen zur europäischen Sicherheitsordnung rückte.

Für die europäische Sicherheitsordnung und das Verhältnis NATO-EU haben diese Entwicklungen vielfältige Implikationen. An erster Stelle wurde der jahrzehntealte Grundsatzkonflikt zwischen einer eigenständigen EU-Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der NATO deutlich abgeschwächt. Denn zum einen erkennen auch die nach dem Brexit verbliebenen Befürworter einer transatlantisch ausgerichteten europäischen Sicherheitsordnung, dass die EU sich für den Fall einer Reduzierung des Engagements der USA vorbereiten muss. Zum anderen verdeutlicht die neue russische Bedrohung den Protagonisten einer eigenständigen EU-Sicherheits- und Verteidigungspolitik, dass die EU auf absehbare Zeit in vielen Bereichen existenziell auf das Bündnis mit den USA bzw. die NATO angewiesen sein wird. Dass durch die neue sicherheitspolitische Situation das Verhältnis NATO-GSVP immer stärker komplementär gesehen wird, zeigt sich auch daran, dass Dänemark als einziger EU-Staat, der nicht an der GSVP teilnahm, dieser nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 beigetreten ist und dass die aus militärischer Sicht stärksten EU-Staaten, die außerhalb der NATO standen, Schweden und Finnland, der NATO beigetreten sind.

Schlussbetrachtung und Ausblick

Seit ihrer Gründung war die NATO die maßgebliche Organisation für die Sicherheitsordnung in Westeuropa. Durch die verschiedenen Erweiterungsrunden hat sie diese Funktion seit der Jahrtausendwende auch für Mittel-, Südost- und große Teile Osteuropas übernommen. Mit dem praktisch zeitgleich zur NATO-Gründung begonnenen Europäischen Integrationsprozess, welcher zur heutigen EU führte, stand von Anfang an aber auch die Frage im Raum, welche Rolle die Europäischen Gemeinschaften bzw. die EU in der europäischen Sicherheitsarchitektur spielen und wie sie sich zur NATO verhalten sollten. Über die Jahrzehnte bewegten sich die Vorstellungen hierbei im Spannungsfeld von Komplementarität, Kooperation und partieller Konkurrenz. Dass die Bruchlinien zwischen diesen unterschiedlichen Vorstellungen quer durch die Mitgliedstaaten der EU (bzw. der Europäischen Gemeinschaften) verliefen, kann hierbei als entscheidender Grund dafür gesehen werden, warum der Europäische Integrationsprozess im sicherheitspolitischen Bereich nur begrenzt blieb. Dennoch ist es der EU gelungen, seit der Jahrtausendwende eine Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu etablieren, die einen Beitrag zur europäischen Sicherheitsordnung leisten kann.

Obwohl seit Etablierung der GSVP (bzw. zuvor der ESVP) das Verhältnis dieser zur NATO intensiv diskutiert wurde, hat sich bis heute keine klare Arbeitsteilung zwischen beiden Organisationen herausgebildet. Dies liegt zum einen daran, dass die überwältigende Mehrheit der EU-Staaten auch der NATO angehören, sodass eine klare Trennung ein Stück weit artifiziell wäre. Zum anderen ist die EU in Bezug auf ihre sicherheits- und verteidigungspolitische Komponente immer noch in einer sehr dynamischen Entwicklung, deren Endzustand nicht wirklich absehbar ist. Die Diskussionen um die Bedeutung der im Vertrag von Lissabon eingeführten militärischen Beistandsklausel veranschaulichen dies ebenso wie die immer wieder geführten Debatten um die Einrichtung einer europäischen Armee. Nahezu alle sicherheitspolitisch relevanten Dokumente der EU sind zudem von einem Spannungsverhältnis zwischen – meist defizitär beschriebenen – Ist-Zustand und einem künftig angestrebten Soll-Zustand gekennzeichnet. Solange die sicherheits- und verteidigungspolitische Komponente der EU zumindest teilweise noch als in statu nascendi angesehen werden kann, ist eine künftige Abgrenzung und Arbeitsteilung mit der NATO schwierig zu gestalten. Dies gilt umso mehr, als auch die künftige Entwicklung der NATO zu einem gewissen Grad offen ist. Denn die Verlagerung des weltpolitischen Zentrums in den pazifischen Raum und der mit Afghanistan gescheiterte Ansatz, die NATO für globale Interventions- und Stabilisierungsmissionen zu nutzen, lassen grundlegende Veränderungen erwarten. Die wichtigste Herausforderung für die Zukunft der NATO stellen die Entwicklungen in den USA dar. Denn die Erfahrungen der Trump-Präsidentschaft haben gezeigt, dass es – unabhängig vom Ausgang der nächsten Wahlen – in den USA eine signifikante politische Strömung gibt, welche die NATO und die mit ihr verbundene Sicherheitsgarantie für Europa infrage stellt. Dies kann bei der Gestaltung der künftigen europäischen Sicherheitsordnung nicht unberücksichtigt bleiben. Sowohl die EU als auch die NATO müssen zunächst ein Stück weit einen inneren Klärungsprozess durchlaufen, um sich dann über ihre künftigen Beziehungen zu verständigen. Dass dies in einem sicherheitspolitischen Umfeld erfolgt, das eigentlich schnelle Antworten erwartet, macht diese Aufgabe nicht leichter.

Literatur

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