Justiz und Verfassung in Belarus

Sowohl Legislative als auch Judikative sind in die Machtvertikale eingebunden und unterstehen somit der Logik des Machterhalt des bestehenden Regimes. Der Transformationsindex der Bertelsmann-Stiftung (BTI) bewertet die Rechtsstaatlichkeit in der Republik Belarus 2020 mit 4 von 10 Punkten, wobei das Land beim Kriterium der Gewaltenteilung besonders schlecht abschneidet (3 von 10).

Das 1996 durch Präsident Lukaschenko initiierte Verfassungsreferendum (von Beobachtern zuweilen auch mit einem Staatsstreich verglichen) führte zu einer Beschneidung der Kompetenzen des Parlaments und verwandelte das Land de facto in eine präsidiale Autokratie. Ein weiteres Referendum von 2004 ermöglichte es dem Präsidenten, mehr als zwei aufeinanderfolgende Amtsperioden anzutreten.

Eine Aufteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative ist zwar in der aktuellen Verfassung vorgesehen, findet in der Realität allerdings nicht statt. Der Präsident ist der mächtigste politische Akteur in der Legislative (er erlässt die gesetzähnlichen Dekrete und kann somit die bestehenden Gesetze „überschreiben“) und Exekutive (er ernennt alle Ministerposten) und beeinflusst indirekt die Funktionsweise von Justizbehörden. Die Judikative verfügt über keine machthemmende Funktion. Der Präsident hat die Befugnis, von den 12 Verfassungsrichtern 6 direkt und die anderen 6 Richter indirekt über die Regierung zu ernennen. Das Gerichtssystem wird oft zum Instrument der Politik und staatlicher Repressionen.

Die Abgeordneten im Parlament sind in der Regel Vertreterinnen und Vertreter staatlicher und staatsloyaler Institutionen. In Belarus spielen Parteien eine untergeordnete Rolle, über 95 Prozent der gewählten Abgeordneten sind parteilos. Die 110 Abgeordneten des Repräsentantenhauses werden direkt gewählt, haben aber keine demokratischen Funktionen. Es werden keine wirklichen Debatten durchgeführt, Gesetze sind meist vorgefertigt und werden sogleich verabschiedet. Die lokale Selbstverwaltung wurde abgeschafft. Führungskräfte werden von der zentralen Regierung ernannt.


Zurück zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus

Nach oben

Cookieeinstellungen
X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen auf unseren Websites Cookies. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, eine komfortable Nutzung diese Website zu ermöglichen. Einige Cookies werden ggf. für den Abruf eingebetteter Dienste und Inhalte Dritter (z.B. YouTube) von den jeweiligen Anbietern vorausgesetzt und von diesen gesetzt. Gegebenenfalls werden in diesen Fällen auch personenbezogene Informationen an Dritte übertragen. Bitte entscheiden Sie, welche Kategorien Sie zulassen möchten.